Schausteller befürchten Zusatzkosten nach BGH-Urteil zu Gema-Abgaben

Nachdem der Bundesgerichtshof die Berechungsgrundlage der Gema für Musikaufführungen bei Freiluftveranstaltungen bestätigt hat, meint der Schaustellerbund, Musik könne auf den Märkten unrentabel werden.

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Die deutschen Schausteller befürchten als Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Urheberrechtsabgaben für Musik auf Weihnachtsmärkten erhebliche Zusatzkosten. Musik könne auf den Märkten unrentabel werden, sagte am Montag der Präsident des Deutschen Schaustellerbundes, Albert Ritter, in Oberhausen. Dort findet zurzeit die Hauptvorstandssitzung des Deutschen Schaustellerbunds (DSB) statt. In Deutschland beschäftigen nach seinen Angaben 5000 Schaustellerunternehmen 45.700 Mitarbeiter.

Der Bundesgerichtshof hatte am 27. Oktober 2011 entschieden (I ZR 125/10 und I ZR 175/10), dass die Verwertungsgesellschaft Gema auf Weihnachtsmärkten und Straßenfesten die Vergütung für Musikaufführungen nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche berechnen darf. Veranstalter aus Bochum und Münster wollten einklagen, dass dafür nur für die beschallte Fläche vor der Bühne genommen wird.

In den zwei Verfahren ging es um die Vergütung für Musikaufführungen bei Freiluftveranstaltungen in den Jahren 2004 bis 2008: zum einen den "Weihnachtsmarkt" in Bochum, den "Gerther Sommer" und die "Bochumer Westerntage"; zum anderen um die Stadt- und Straßenfeste "Barmen Live", "Bottrop Live", "Elberfelder Cocktail" und "Hammer Straße" in Münster. Auf solchen Veranstaltungen wechsele Publikum vor der Bühne ständig, damit würden insgesamt wesentlich mehr Zuhörer die Musik wahrnehmen, als auf der beschallten Fläche Platz fänden, führte der BGH aus. Zudem präge die Musik von der Bühne die gesamte Veranstaltung. Der Gema wäre es nicht zuzumuten, auf den vielen Veranstaltungen deutschlandweit jeweils die Fläche zu ermitteln, die von der Bühne mit Musik beschallt wird und die Flächen festzustellen, auf denen sich keine Besucher aufhalten können oder dürfen oder auf die andere Musik einwirkt.

Kurz nach dem Urteil hatten die Schausteller bereits angekündigt, "weiter gegen Gebühren zu kämpfen, die unseren Berufsstand und damit auch die deutschen Volksfeste in ihrer Existenz gefährden". Schaustellerpräsident Ritter befürchtet, die Standmieten auf den Weihnachtsmärkten könnten höher werden. Schausteller seien Multiplikatoren für die Werke der Musiker, deren Lieder auf den Veranstaltungen durch das Abspielen an den Geschäften massiv beworben würden. Ritter schlug vor, den Schaustellern ähnliche Rabatte einzuräumen, wie sie die Rundfunkanstalten erhalten. (anw)