Zehn Jahre Cybercrime-Konvention

Am 23. November 2001 hatten 25 der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates und vier Nichtmitglieder die Cybercrime-Konvention unterzeichnet. Zum Jubiläum wünschen sich die Mitglieder Zuwachs.

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Von
  • Monika Ermert

Zum zehnten Jahrestag der Unterzeichnung der Cybercrime-Konvention des Europarates wünschen sich zahlreiche Regierungsvertreter auf einer Konferenz (PDF-Datei) am Mittwoch in Straßburg mehr Mitgliedsländer für die auch als Budapest-Konvention bezeichnete Vereinbarung. Am 23. November 2001 hatten 25 der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates und vier Nichtmitglieder die Konvention unterzeichnet.

Der niederländische Rechtswissenschaftler Henrik Kaspersen, der als einer der Väter der Cybercrime-Konvention gilt, regte an, Diskussionen über staatliches Hacken oder Botnetze als Werkzeug für staatlicher Ermittler nicht auszuschließen. In einigen Ländern werde bereits heftig argumentiert, dass Strafverfolger derartige Mittel bräuchten. Dabei dürfe man aber nicht vergessen, dass solche Maßnahmen auch Auswirkungen auf andere Länder haben können. Basis für den Einsatz möglicherweise grenzüberschreitender Hacks müsse eine Übereinkunft der Staaten sein, forderte Kaspersen.

Ein neues internationales Instrument auszuhandeln, das über die aktuelle Cybercrime-Konvention hinausgehe, seien dagegen eine gewaltige Herausforderung, sagte der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland. Versuche, ein globales Instrument auf Ebene der Vereinten Nationen auszuhandeln, stecken auch nach zehn Jahren noch in den Kinderschuhen.

Es war kein leichtes erstes Jahrzehnt für die Cybercrime-Konvention. Viele Signatarstaaten haben sich reichlich Zeit gelassen, die Konvention auch in nationales Gesetz umzusetzen und zu ratifizieren. Kurz vor dem Jubiläum ratifizierte am 1. September das Vereinigte Königreich die Konvention. Reinhold Priebe von der Generaldirektion Inneres bei der Europäischen Kommission verwies auf bereits versandte Mahnbriefe an die neun Mitgliedsländer, die noch nicht ratifiziert haben.

Auch drei der vier Nicht-Europaratsmitglieder (Japan, Südafrika und Kanada) arbeiten noch an der Umsetzung, lediglich die USA hat das Abkommen schon ratifiziert. Der australische Generalstaatsanwalt Robert McClelland kündigte demgegenüber an, dass Australien im kommenden Jahr der Konvention beitreten will. McClelland verwies auf einzelne Kritikpunkte australischer Politiker, etwa dass die Konvention keine Vorkehrung zur Vorratsdatenspeicherung beinhalte. Weitere potentielle Neumitglieder der Konvention, die vielleicht bald ihre eigenen Ideen mit einbringen können, sind Argentinien, Senegal und die Philippinen. (vbr)