BKA hat in sieben Fällen Online-Durchsuchungen durchgeführt

Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass bisher zur Terrorabwehr siebenmal ein heimlicher Zugriff auf IT-Systeme gerichtlich angeordnet worden sei. Zur Quellen-TKÜ hätten Bundesbehörden in 34 Fällen Trojaner eingesetzt.

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Zur Terrorabwehr wurde bisher siebenmal ein heimlicher Zugriff auf IT-Systeme gerichtlich angeordnet. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) des Innenministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor. Zuletzt hatte sich die Regierung über den Einsatz des Bundestrojaners zur Online-Durchsuchung ausgeschwiegen und auf Staatsgeheimnisse berufen. Parlamentarier waren davon ausgegangen, dass es in weniger Fällen zu Festplatteninspektionen per Trojaner gekommen sei.

Die benötigte Software hat das allein zu Online-Durchsuchungen befugte Bundeskriminalamt (BKA) selbst entwickelt und dafür 682.581 Euro an Sach- und Personalkosten ausgegeben. Die Antwort schlüsselt erstmals auch auf, wie oft das BKA und der Zollfahndungsdienst bereits mit richterlicher Genehmigung Staatstrojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung verwendet haben.

Bei der Quellen-TKÜ darf im Gegensatz zu einer Online-Durchsuchung nur auf die laufende Kommunikation zugegriffen werden, und zwar vor einer Ver- beziehungsweise nach einer Entschlüsselung. Dieses Verfahren haben die beiden Bundesbehörden laut Innenressort seit 2007 in 34 Fällen zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr eingesetzt. Mehrfach ist vermerkt, dass keine Daten ausgeleitet oder Programme aufgespielt worden seien.

Die Software zur Quellen-TKÜ haben sich die Ermittler hauptsächlich von der umstrittenen hessischen Firma DigiTask sowie von der Gamma Group und anfangs der Schweizer ERA IT Solutions AG liefern lassen. Insgesamt kostete diese Überwachung den Steuerzahler bislang über 423.000 Euro. Allein die "jährliche Generallizenz" des BKA für DigiTask-Trojaner schlug 2011 mit knapp 200.000 Euro zu Buche. Die vielfach kritisierte Nachladefunktion, die zum Update des Abhörprogramms bei einem Versionssprung der Kommunikationssoftware auf einem Zielrechner gedacht gewesen sei, ist der Antwort zufolge "notwendiger Bestandteil" eines jeden Auftrags gewesen.

Nach dem Enttarnen einer auf Landesebene verwendeten Variante durch den Chaos Computer Club (CCC) beruft sich die Regierung zudem auf eine Stellungnahme von DigiTask, wonach ein "Prototyp zur Weiterentwicklung der Überwachungssoftware existiere". Dieser weise unter anderem "verbesserte Sicherheitsmechanismen" wie eine "maßnahmenspezifische Verschlüsselung" auf. Die Entwicklungsfirmen sicherten während der Herstellung der Programme die Qualität. Die Bundesbehörden hätten aber in jedem Fall geprüft, ob die Vorgaben eingehalten würden.

Keine öffentlichen Angaben macht das Ministerium zum Einsatz von Staatstrojanern bei den Geheimdiensten sowie zu Details zur Zusammenarbeit mit weiteren Herstellern von Überwachungstechnik. Die Informationen könnten Abgeordnete als Verschluss-Sache einsehen.

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(anw)