Google wirft EU-Datenschützern den Ball zurück

Die Verbesserung der Suchergebnisse und der Sicherheit führt der Web-Dienstleister als Argumente für seine Datenspeicherung an. Er verkürzt die Frist bis zur Anonymisierung von Server-Logs und fordert eine Klärung der rechtlichen Situation in Europa.

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Der US-amerikanische Suchmaschinenhersteller Google hat in einer schriftlichen Stellungnahme auf die Kritik von EU-Datenschützern an dessen Datenspeicherpraxis geantwortet. In einem offenen Brief an Peter Schaar, Vorsitzender der "Artikel-29-Gruppe" und Bundesdatenschutzbeauftragter, beschreibt Googles "Global Privacy Counsel" Peter Fleischer die Praxis seines Unternehmens als ein Abwägen zwischen den Prinzipien des Datenschutzes, der Sicherheit, der Innovation und unterschiedlichen Richtlinien für die Datenvorhaltung.

Für die Anonymisierung von Server-Logs sei zunächst eine Frist von anderthalb bis zwei Jahren ab Eingang einer Suchanfrage gewählt worden, wie es die seit März geltenden unternehmensinternen Richtlinien vorsehen, um vor allem die Qualität der Suchergebnisse zu sichern sowie die eigenen Systeme und die der Nutzer vor Betrugsversuchen zu schützen. Um aber den Datenschützern entgegenzukommen, werde Google künftig die Daten nach anderthalb Jahren anonymisieren. Eine kürzere Frist komme allerdings nicht in Frage. Zudem könne es passieren, dass die nun eingeräumte Frist in Konflikt mit derzeit noch geplanten gesetzlichen Bestimmungen gerät.

Ende März hatten sich die EU-Datenschützer mit Bedenken an Google gewandt, mit der Bevorratung der Suchanfragen verletze der Internetdienstleister möglicherweise die europäischen Datenschutzgesetze. Dabei geht es laut Google insbesondere um Artikel 6, Absatz 1(e) der EU-Datenschutzrichtlinie, nach dem personenbezogene Daten "nicht länger, als es für die Realisierung der Zwecke, für die sie erhoben oder weiter verarbeitet werden, erforderlich ist, in einer Form aufbewahrt werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht". Die Frage, wie lange und in welcher Form die Daten aufgehoben werden sollten, ist nach Ansicht Fleischers nicht einfach zu beantworten. Schließlich gebe es neben dieser von den Datenschützern hervorgehobenen Richtlinie noch weitere, auch gesetzliche Anforderungen.

Hier verweist Fleischer auf die im Februar 2006 beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die bis 2009 alle Mitgliedsländer umgesetzt haben sollen. Diese verpflichtet Telekommunikationsanbieter zur 6- bis 24-monatigen Aufzeichnung der elektronischen Spuren. Für Google als potenziell betroffenem Unternehmen sei es momentan noch zu früh, die Anwendbarkeit und juristischen Konsequenzen zu übersehen, zumal es auch in den USA Pläne für eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung von zwei Jahren gebe. In der jetzigen Situation, da noch nicht absehbar sei, wie die Mitgliedsländer verfahren, habe Google keine andere Wahl, als sich auf eine Bevorratungszeit von zwei Jahren einzustellen.

Auch zeigt Fleischer auf das deutsche Justizministerium, das fordere, Webmail-Anbieter sollten Kundendaten erheben und ihre Nutzer so eindeutig identifizieren – Pläne, gegen die Google vehement protestiert hat. Momentan herrsche in juristischen Kreisen Verwirrung über diese Angelegenheit. Nutzer und Unternehmen würden davon profitieren, wenn die Verantwortlichen für Klarheit sorgen würden. Beispielsweise müsse nach Meinung Fleischers geklärt werden, ob und wie Googles Such- oder Maildienste unter die Bestimmungen der verschiedenen Mitgliedsstaaten fallen. (anw)