Bericht: Dicke EU-Beschwerdeschrift gegen Google

Im Frühjahr 2012 wird die EU-Kommission voraussichtlich eine 400 Seiten starke Mitteilung der Beschwerdepunkte vorlegen. Angesichts der Vielzahl der Beschwerdeführer und der Komplexität des Verfahrens sei das nicht verwunderlich, wird berichtet.

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Das EU-Kartellverfahren gegen Google könnte Anfang kommenden Jahres in die nächste Phase gehen. Die EU-Kommission wolle dann eine 400 Seiten umfassende offizielle Mitteilung der Beschwerdepunkte (Statement of Objections) herausgeben, berichtete die Financial Times. Sie beruft sich auf anonyme Quellen, laut denen der Umfang der Beschwerdeschrift angesichts der Komplexität des Verfahrens und der Anzahl der Beschwerdeführer nicht überraschend sei. Er lasse darauf schließen, dass eine endgültige Entscheidung der Kommission ähnlich umfassend sein werde. Nach Eintreffen des Statement of Objections hat Google voraussichtlich zwei Monate Zeit für eine Antwort.

Die EU-Kommission hatte das Verfahren, in dem es unter anderem um angeblich wettbewerbswidriges Verhalten auf dem Suchmaschinenmarkt geht, Ende November 2010 nach Beschwerden der Unternehmen Foundem, eJustice und Ciao eingeleitet. Im Dezember wurde das Verfahren um die Beschwerden deutscher Verleger erweitert. Im Februar dieses Jahr beschwerte sich auch das französische Unternehmen 1plusV, im März folgten Microsoft, Elfvoetbal, Hotmaps, Interactive Labs und nnpt.it, im August dealdujour.pro. In den nächsten Wochen wolle sich auch die französische Suchmaschine Twenga der Beschwerde anschließen, hieß es. Diverse Beschwerdeführer seien außerdem noch nicht bekannt geworden.

Googles Aufsichtsratsvorsitzender Eric Schmidt wird laut dem Bericht kommende Woche zu einem Besuch der EU-Kommission in Brüssel erwartet. Für ein Gespräch über die Beschwerden sei es ohne die offizielle Mitteilung noch zu früh, Schmidt wolle mit dem für Wettbewerb zuständigen Kommissar Joaquín Almunia über die geplante Übernahme von Motorola Mobility sprechen. In der Sache will die EU-Kommission Mitte Januar 2012 zu einer Entscheidung kommen. Schmidt, der lange Ermittlungen vermeiden will, hatte sich bereits im Februar dieses Jahres – seinerzeit noch als CEO – mit Almunia getroffen.

Um einer Strafe in Höhe von 10 Prozent des Jahresumsatzes zu entgehen, strebe Google so wie Microsoft in seinem Verfahren um die Bündelung des Internet Explorer mit Windows eine Einigung an, hieß es weiter in dem Bericht. Microsoft hatte sich mit der EU-Kommission 2009 darauf geeinigt, auf seinem Windows-Desktop ein Auswahlfenster einzublenden, über das Windows-Nutzer ihren Web-Browser auswählen können. (anw)