Gericht: US-Netzbetreiber haften nicht für geheimes Abhören

Netzbetreiber, die dem Geheimdienst NSA das Abhören von Kunden ermöglicht haben, sind vor Haftungsansprüchen rückwirkend geschützt. Das bestätigte ein Bundesberufungsgericht. Die Verfassungsmäßigkeit des Abhörprogramms ist aber weiterhin umstritten.

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Die Verfassungsmäßigkeit des geheimen Abhörprogramms des US-Geheimdienstes NSA ist nach wie vor umstritten. Die beteiligten Netzbetreiber, die das Abhören ihrer Kunden ohne richterliche Genehmigung ermöglicht haben, sind durch ein rückwirkendes Gesetzes (FISA Paragraph 802a) vor Haftungsansprüchen geschützt.

Trotzdem brachten US-Bürger Sammelklagen gegen Netzbetreiber ein, weil sie die entsprechende Klausel des "Foreign Intelligence Surveillance Act" für verfassungswidrig halten. 33 solcher Klagen hat das Bundesberufungsgericht des Ninth Circuit nun in zweiter Instanz abgewiesen (PDF) – die rückwirkende Haftungsbefreiung ist demnach verfassungskonform.

Ein weiteres Verfahren haben dieselben drei Richter aber wiederbelebt: In zwei als "Jewel vs. NSA" bekannten Sammelklagen werden direkt die NSA, das Justizministerium sowie hochrangige ehemalige und aktuelle Amtsträger belangt. Zu den Beklagten zählen der aktuelle Präsident der Vereinigten Staaten, Barack Obama, sowie Ex-Präsident George W. Bush. Letzterer hatte das lange Zeit geheime Abhörprogramm vor rund zehn Jahren eingeführt.

Verlangt wird ein Ende der Überwachung ohne richterliche Kontrolle und Schadensersatz. Die Klageschrift geht konkret auf einen Knotenpunkt in der Folsom Street in San Francisco ein, wo die Lauscher das Netz von AT&T angezapft haben sollen. Diese Klage war in erster Instanz als unzulässig zurückgewiesen worden. Das Bezirksgericht hatte befunden, die Klägerin habe nicht bewiesen, selbst Opfer der Überwachung gewesen zu sein. Eine Nachbesserung der Klageschrift hatte das Bezirksgericht verweigert.

Die Richter des übergeordneten Ninth Circuit haben den Fall nun zur erneuten Verhandlung an die erste Instanz zurückverwiesen. "Jewel wirft unter Angabe von Einzelheiten vor, dass ihre Kommunikation Teil des Abhörprogramms) war", heißt es in der Begründung. Der behauptete Schaden in Form des Eindringens in die Privatsphäre und der Verletzung gesetzlich gewährter Rechte könne direkt mit dem Abhörprogramm in Verbindung gebracht werden. Daher sei die Klage zulässig und müsse inhaltlich entschieden werden, befand das Gericht (PDF).

In dem im Westen der USA gelegenen Ninth Circuit wohnt knapp ein Fünftel der Einwohner der Vereinigten Staaten. Entscheidungen der Bundesberufungsgerichte haben Bindungswirkung für untergeordnete Gerichte ihres jeweiligen Circuits (Kreises). (akr)