Schweizer Regierung beschließt heimliche Online-Durchsuchungen

Der Bundesrat in Bern hat einen Gesetzesentwurf für die innere Sicherheit verabschiedet, wonach zur Terrorabwehr Wanzen in Privaträumen installiert sowie Post, Telefon, E-Mail und PC präventiv überwacht werden dürfen.

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Die Schweizer Regierung in Form des Berner Bundesrates hat am gestrigen Freitag den Entwurf (PDF-Datei) für die Änderung des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS II) verabschiedet. Das Anti-Terrorpaket ist damit nach langer Debatte für die Beratung im Schweizer Parlament freigegeben. Gemäß dem umstrittenen Papier aus dem Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sollen Schweizer Sicherheitsbehörden künftig unter anderem zur Terrorabwehr Wanzen und Kameras in Privaträumen installieren sowie Post, Telefon, E-Mail und PC präventiv überwachen dürfen. Darüber hinaus sollen elektromagnetische Ausstrahlungen von technischen Anlagen oder TK-Systemen insbesondere im Ausland erfasst und ausgewertet werden.

Der Bundesrat fasst die geplanten Überwachungsmaßnahmen als "besondere Mittel der Informationsbeschaffung". Eingeschränkt wird ihr Einsatz im Entwurf auf Terrorismus, Spionage und die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und radioaktiven Materialien sowie verbotenen Technologietransfer. Die Schweizer Variante der auch hierzulande heftig diskutierten verdeckten Online-Beschnüffelung wird als "geheimes Durchsuchen eines Datenbearbeitungssystems" bezeichnet. Die Befugnis soll angewendet werden dürfen, wenn "konkrete und aktuelle Tatsachen oder Vorkommnisse vermuten lassen, dass ein mutmaßlicher Gefährder ein ihm zur Verfügung stehendes und gegen Zugriff besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem benutzt".

Beim Verdacht der Verbreitung von Propagandamaterialien im Internet, deren Inhalt "konkret und ernsthaft zur Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen aufruft", soll die Schweizer Polizei ferner die Löschung der betroffenen Website verfügen dürfen. Sollten die Aufrufe nicht auf einem schweizerischen Server liegen, kann dem Papier nach eine "Sperrempfehlung" an die schweizerischen Provider ergehen.

Das erste BWIS, das so genannte Hooligangesetz, ist erst seit Anfang Januar in Kraft. Es sei für "Schönwetterperioden" konzipiert worden, begründete Bundesrat Christoph Blocher den kurzfristigen Revisionsbedarf. In seiner Botschaft ans Parlament schreibt der Bundesrat, die Sicherheits- und Gefahrenlage der Schweiz habe sich in den letzten Jahren namentlich durch die "erhöhte Wahrscheinlichkeit" islamistisch motivierter Terroranschläge "sukzessive verschlechtert". Justizminister Blocher fordert daher eine gezielte und streng überwachte Verbesserung der Informationsbeschaffung und eine Anpassung an "europäische Standards".

Mit den neuen Kompetenzen geht laut Blocher eine "ausgeklügelte" Stärkung des Rechtsschutzes einher. Alle Maßnahmen sind ihm zufolge verfassungskonform, was Datenschützer, Grüne und die Sozialdemokraten im Schweizer Parlament aber anzweifeln. Vor einem Lauschangriff muss das Bundesamt für Polizei laut dem Entwurf beim Bundesverwaltungsgericht einen Antrag stellen. Stimmt dieses zu, kommt das Gesuch zum Chef des EJPD. Bejaht es auch dieser, muss sich noch der Chef des Verteidigungsdepartements (VBS) dazu äußern. Opfer eines Lauschangriffs sollen auch nachträglich informiert werden. Allerdings kann auf diese Information verzichtet werden, wenn dadurch die innere oder äußere Sicherheit gefährdet ist oder Dritte in Gefahr geraten.

Ein weiterer Punkt des neuen Sicherheitsgesetzes betrifft verdeckte Informanten, die mit den Sicherheitsorganen zusammenarbeiten. Die Vorlage regelt ihren Einsatz, die finanzielle Entschädigung und Maßnahmen zu ihrem Schutz, ähnlich wie sie hierzulande der Bundestag etwa jüngst für Späher des Zolls mit dem neuen Konzept der "Eigensicherung" verabschiedet hat. Mit Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts können außerdem Mitarbeiter des Bundesamtes für Polizei sowie weitere Personen mit einer Tarn-Identität ausgestattet werden. Der Vorsteher des EJPD soll ferner das Recht erhalten, gewisse Tätigkeiten zu verbieten, die terroristische oder gewaltextremistische Umtriebe fördern.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)