Cebit

Datenschutz-Wegweiser für das Surfen am Arbeitsplatz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat ein Faltblatt mit Hinweisen zur Internet-Nutzung durch Arbeitnehmer herausgebracht.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat zur CeBIT ein Faltblatt mit Hinweisen zur Internet-Nutzung durch Arbeitnehmer herausgebracht. Behandelt werden zahlreiche rechtliche Fragen rund um das Surfen am Arbeitsplatz: Ist eine Vollkontrolle des Surfens zulässig? Wie kann der Schutz des Fernmeldegeheimnisses beim E-Mail-Versand gewährleistet werden? Welche gesetzlichen Vorschriften sind anzuwenden? Die in dem Faltblatt (PDF) beschriebenen Grundsätze seien sowohl in der Privatwirtschaft als auch für Behörden anwendbar, teilte der Datenschützer am heutigen Dienstag mit.

Sicher sei in jedem Fall, dass eine Totalüberwachung und Vollkontrolle der Internet-Nutzung der Beschäftigten unverhältnismäßig und damit datenschutzrechtlich unzulässig ist, erläutert Schaar. Dem Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit folgend sollten so wenige personenbezogene Daten wie möglich verarbeitet werden. Transparente betriebliche Regelungen -- etwa in Dienst- und Betriebsvereinbarungen -- müssten für Klarheit bei allen Beteiligten sorgen. Dulde der Arbeitgeber das private Surfen, müsse er auch das Fernmeldegeheimnis beachten. (pmz)