Blackboard: E-Learning-Patent keine Bedrohung für Open Source

Der E-Learning-Spezialist verspricht, seine Patente nie gegen Open Source einzusetzen. Das Software Freedom Law Center hält das Patent auf Systeme für virtuelle Klassenräume weiterhin für ungültig und kritisiert Blackboards Aktion als unzureichend.

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Von
  • Jürgen Kuri

Ein Erfolg des Software Freedom Law Center (SFLC) hat offensichtlich die Firma Blackboard aufgeschreckt. Die Open-Source-Anwälte erreichten vor Kurzem beim US-Patentamt eine Überprüfung des US-Patents 6,988,138, das Blackboard auf ein System für den Unterricht in einem virtuellen Klassenraum via Internet inklusive Chat, einer virtuellen Wandtafel und Bereitstellung von Lernmaterial hält. Nun möchte Blackboard die Wogen offensichtlich etwas glätten und um Unterstützung in der Open-Source-Community werben. Mit einem "Patent Pledge" ("Patent-Gelöbnis") sagt die Firma zu, niemals Ansprüche aus bereits zugeteilten oder erst beantragten US-Patenten oder ihren Versionen in anderen Ländern gegen Open-Source-Software oder von Bildungsinstitutionen selbst entwickelte E-Learning- oder Kursmanagement-Software geltend zu machen. Michael Chasen, Chef von Blackboard, bezeichnet dies als formellen Schritt, der Teil der Bemühungen sei, größere Offenheit und Interoperabilität bei E-Learning zu fördern.

Von dem Versprechen Blackboards sollen nach Aussagen der Firma alle Open-Source-Entwickler von E-Learning-Software betroffen sein sowie alle Bildungsinstitutionen, die entweder Open-Source-Software oder selbstentwickelte Lösungen einsetzen. Auch alle kommerziellen Firmen, die Bildungseinrichtungen bei ihren Open-Source-Softwarelösungen oder Eigenentwicklungen unterstützen, sollen vor Patentansprüchen gefeit sein. Gordon Suddaby, Chef des Australasian Council on Open, Distance and E-Learning (ACODE), lässt sich von Blackboard mit den Worten zitieren, er anerkenne und begrüße den Schritt der Firma: "Diese Aktion kann Lehrern, Lernenden, Blackboard selbst und in der Tat auch der größeren E-Learning-Community nur zum Vorteil gereichen."

In einer ersten Reaktion hielten die Anwälte des SLFC gegenüber US-Medien allerdings fest, dass man Blackboards Patent weiterhin für ungültig halte und mit dem "Patent Pledge" keineswegs zufrieden sei. So sorge der Passus, dass das Versprechen nicht gelte, wenn Open-Source-Software mit proprietären Lösungen gebündelt werde, eher für Verwirrung. Blackboard selbst aber meint zu dem inkriminierten Passus, dabei gehe es lediglich um solche Anbieter, die Open Source so mit proprietärer Software bündelten, dass diese nur als Gesamtpaket funktioniere oder lizenziert werden könne. Lediglich diese Anbieter wären dann nicht von Patentansprüchen ausgenommen.

Im Juli 2006 hat Blackboard den Hersteller von Lernsoftware Desire2Learn wegen Verletzung des betreffenden Patents verklagt. Das Unternehmen hat kurz nach dem SFLC beim Patentamt einen eigenen Antrag auf Neuüberprüfung des Patents gestellt. Mit dem im Januar 2006 zuerkannten Patent sei Blackboard bis zum Jahr 2022 ein Monopol auf den größten Teil von Bildungssoftware zuerkannt worden, die zwischen Schüler und Lehrer unterscheide, meint das SLFC. (jk)