Megaupload: Kimble bleibt in U-Haft

Kim Schmitz alias Dotcom bleibt in Neuseeland vorerst hinter Gittern. Der zuständige Richter vertagte am Montag die Entscheidung über einen Antrag auf Freilassung des Megaupload-Gründers gegen Kaution.

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Von
  • dpa

Kim Schmitz alias Dotcom bleibt in Neuseeland vorerst hinter Gittern. Der zuständige Richter vertagte am Montag die Entscheidung über einen Antrag auf Freilassung des Megaupload-Gründers gegen Kaution, wie der neuseeländische Rundfunk berichtete. Der [Update: inzwischen 38-Jährige] erklärte sich für unschuldig. Sein Anwalt Paul Davison gab an, sein Mandant habe sich weder an der Verbreitung von Raubkopien noch an Geldwäsche beteiligt. Die Staatsanwälte in Neuseeland sind gegen eine Freilassung auf Kaution. Dotcom habe immer noch genug Geld und verfüge unter anderem über einen Helikopter für eine Flucht. Das Auslieferungsverfahren könnte Monate dauern, sagen Rechtsexperten.

Kim Schmitz bleibt in Neuseeland in Haft.

(Bild: dpa)

Die Datentausch-Plattform Megaupload war vergangene Woche auf Betreiben der US-Behörden vom Netz genommen worden. Kim Dotcom und seine führenden Mitstreiter – überwiegend Deutsche – wurden in Neuseeland festgenommen. Die Amerikaner haben in Neuseeland einen Auslieferungsantrag gestellt. Der US-Anklage zufolge war Megaupload ein zentraler Umschlagplatz für Raubkopien von Musik und Kino-Hits. Die Betreiber hätten die massiven Urheberrechtsverletzungen nicht nur gefördert, sondern auch selbst mindestens 150 Millionen Dollar daran verdient, lautet der Vorwurf. Bei einem Schuldspruch in den USA drohen Kim Dotcom bis zu 20 Jahre Haft.

Das harte Vorgehen der US-Behörden gegen Megaupload zieht bereits Kreise in der Branche. Der Dateien-Hoster Filesonic stoppte als Reaktion sein Datentausch-Angebot. Anwender können dort nur noch Dateien herunterladen, die sie zuvor selbst hochgeladen haben. Damit wird einer Verteilung von illegalen Kopien geschützter Werke ein Riegel vorgeschoben. Bisher konnten Anwender bei FileSonic – wie bei etlichen anderen vergleichbaren Diensten – beliebige Dateien von der Plattform herunterladen, wenn sie den Link kannten. (vbr)