Datenschützer beklagt "Trends zur Überwachungsgesellschaft"

Durch die Trends zur Überwachungsgesellschaft könne das Wertefundament der rechtsstaatlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auf Dauer Schaden nehmen, meinte Sachsen-Anhalts Landesdatenschutzbeauftragter.

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  • dpa

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, hat bei der Vorlage des VIII. Tätigkeitsberichts einen zunehmenden Zugriff des Staates und der Wirtschaft auf private Daten beklagt. "Es gibt kaum noch ein Innehalten und Maßhalten", sagte er am Mittwoch in Magdeburg. "Die Trends zur Überwachungsgesellschaft durch umfassende Registrierung, Beobachtung, Bewertung und Kontrolle haben deutlich zugenommen." Das Wertefundament der rechtsstaatlichen und demokratische Ordnung in Deutschland könne so auf Dauer Schaden nehmen. Es könne nicht sein, dass unter der Maßgabe der Terrorabwehr das durch die Verfassung garantierte Recht eines jeden Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung immer mehr ausgehöhlt werde.

Als Beispiel für die aus seiner Sicht Besorgnis erregende Entwicklung nannte von Bose die Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten für sechs Monate auf Vorrat, die Ausstattung von Ausweisen mit biometrischen Daten, den Aufbau von Antiterrordateien oder die Debatte um das heimliche Ausspähen von privaten Computern, das von Sicherheitsdiensten ohne ausreichende Rechtsgrundlage praktiziert werde. Bedenklich seien auch die zunehmende Videoüberwachung oder der Datenhunger des Staates etwa bei ALG-II-Empfängern.

Auch die Bürger selbst hätten einen Anteil an dieser Entwicklung, sagte von Bose. "Häufig geben sie sensible persönliche Informationen gleichgültig und beliebig weiter, etwa über das Internet." Es gehe dabei vor allem um Daten, die von Firmen genutzt würden. "Hier ist mehr Aufklärung über die Gefahren der modernen Informationsgesellschaft nötig."

Mit Blick auf Sachsen-Anhalt kritisierte der Datenschützer eine mitunter unzureichende Einbindung in Gesetzesvorhaben durch Regierungsstellen. Das treffe etwa für den geplanten Ausbau des so genannten E-Governments zu, also der Möglichkeit für Bürger, Behördengänge online vom Computer aus zu erledigen. Hier seien eine ganze Menge datenschutzrechtlicher Fragen berührt. Als Beispiel für mangelnde Kooperationsbereitschaft bei Behörden nannte von Bose das Innenministerium. Dieses tue sich immens schwer, etwa bestimmte Polizeidaten direkt an ihn weiterzuleiten. (dpa) / (jk)