Facebook-Streit in Schleswig-Holstein wird gerichtlich geklärt

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schleswig-Holstein hat Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) wegen dessen Vorstoß gegen Fanseiten des sozialen Netzwerks eingereicht.

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Von
  • Stefan Krempl

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schleswig-Holstein hat beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) wegen dessen Initiative gegen Facebook-Fanseiten eingereicht. Dies berichten die Lübecker Nachrichten. Das ULD hatte im Herbst über ein Dutzend öffentliche und private Betreiber einschließlich der Staatskanzlei aufgefordert, ihre Auftritte bei dem sozialen Netzwerk abzuschalten. Bis zum November war aber nur eine öffentliche Stelle dem nachgekommen. Auch Appelle an die IHK und die Staatskanzlei, eine Rechtsklärung verwaltungsgerichtlich über Feststellungsklagen voranzutreiben, blieben bis Mitte Dezember ohne Reaktion.

Diesen Weg hat die IHK nun aber doch im Namen der Wirtschaftsakademie des Landes beschritten, um für alle schleswig-holsteinischen Unternehmen Rechtssicherheit zu schaffen und "Wettbewerbsverzerrungen" auszuräumen. Geklagt hat nach Angaben der Handelskammer auch ein Unternehmen aus dem Kieler Raum. Thilo Weichert, der Leiter des ULD, begrüßte das von ihm seit Längerem angestrebte Vorgehen der Wirtschaftsseite. Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte rechnet mit bundesweiten Auswirkungen im Rahmen der Behandlung des Falls vor Gericht.

IHK-Präsident Klaus-Hinrich Vater hatte Weichert vor Kurzem einen "missionarischen Feldzug gegen Facebook" vorgeworfen. Der Datenschützer schicke sich an, "der Don Quijote des Internet-Zeitalters zu werden". Es könne nicht angehen, dass Weichert seinen Kampf auf dem Rücken schleswig-holsteinischer Firmen austrage. Stellvertretend für die Mitgliedsunternehmen wolle man daher den Kopf hinhalten. Der ULD-Chef beruft sich dagegen allein auf die Wahrung der gesetzlichen Aufgaben. Er sieht in den Fanpages und dem "Gefällt mir"-Button von Facebook einen Verstoß gegen in Deutschland geltende Datenschutz-Regelungen. Weichert betont, dass er Unternehmen des Landes bewusst von der Klärung der Rechtslage ausnehme und auch die Internetwelt nicht neu ordnen wolle. (vbr)