Verkehrsgerichtstag: keine Helmpflicht für Pedelecs

Fahrräder, deren elektrischer Hilfsmotor sich bei Tempo 25 abschaltet, sollten rechtlich Fahrrädern gleichgesetzt; Speed-Pedelecs, deren E-Motor Tempo 45 ermöglicht, nach Expertenmeinung wie Kleinkrafträder behandelt werden

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Von
  • ssu

Für Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor soll es nach Vorstellungen des Verkehrsgerichtstages (VGT) auch künftig keine Helm- oder Führerscheinpflicht geben. Denn Pedelecs (Pedal Electric Cycles), deren Motor maximal 250 Watt leistet und sich bei Tempo 25 abschaltet, sollten rechtlich normalen Fahrrädern gleichgesetzt werden, forderte der Verkehrsgerichtstag, der bis zum heutigen Freitag in Goslar zusammenkommt. Allerdings rieten die Experten zum freiwilligen Tragen eines Helmes und zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Kinder unter 14 Jahren sollten mit Pedelecs nicht fahren.

Sogenannte Speed-Pedelecs, deren Elektromotor Tempo 45 ermöglicht, müssen nach Auffassung des VGT wie Kleinkrafträder behandelt werden – mit allen rechtlichen Folgen. Diese schnellen Pedelecs machen allerdings nur einen Bruchteil der bundesweit inzwischen rund 600.000 verkauften Fahrräder mit Hilfsmotor aus.

Zum nunmehr 50. Mal treffen sich in der alten niedersächsischen Kaiserstadt mehr als Juristen, Wissenschaftler und Experten von Verbänden, Automobilclubs, Ministerien und Behörden. In diesem Jahr werden 1800 Teilnehmer erwartet. Der VGT wurde 1962 unter dem Eindruck der mit der wachsenden Motorisierung rasant steigenden Zahl von Verkehrsopfern ins Leben gerufen. (dpa) (ssu)