Richter bremst US-Musikindustrie auf der Suche nach Musiktauschern

In New Mexico wird es der Musikindustrie nicht leicht gemacht, die Identität von mutmaßlichen "Raubkopierern" zu ermitteln.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 94 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Richter Lorenzo F. Garcia vom Bezirksgericht New Mexico hat einen Antrag des Verbands der US-amerikanischen Musikindustrie RIAA abgelehnt, mit dem sie die Preisgabe der Identität von 16 Internetnutzern erreichen wollte. Der Internet-Rechtsexperte Ray Beckerman hat nun auf seiner Website die bereits im vorigen Monat ergangene Entscheidung veröffentlicht. Das Begehren der Musikindustrie richtete sich an die Universität von New Mexico, unter deren Obhut sie die Musiktauscher vermutet.

Die Herausgabe von Log-Dateien durch die Universität als Internet-Provider könnte bedeuten, dass auch hochsensible Daten der Internetnutzer herausgegeben werden. Diese mögliche Verletzung der Privatsphäre wog für Richter Garcia schwerer als die von der Musikindustrie vorgebrachten möglichen weiteren finanziellen Schäden, falls den unbekannten Beschuldigten nicht das Handwerk gelegt werde. Da die Beschuldigten nicht feststehen, könnten diese nicht über die mögliche Offenlegung ihrer Daten informiert werden, infolgedessen dazu keine Stellung beziehen oder Einspruch erheben.

Daher hat Richter Garcia die Musikindustrie und die Universität dazu angehalten, eine Prozedur zu finden, die es ermöglicht, die betroffenen Internetnutzer vor der Offenlegung ihrer persönlichen Daten zu informieren. Falls sich die Parteien nicht einigen können, werde eine Gerichtssitzung einberufen, auf der das weitere Vorgehen besprochen werde. In seiner Urteilsbegründung hat Garcia der Musikindustrie mit auf den Weg gegeben, eine von ihr verlangte "Ex Parte Application", bei der die Gegenseite eines Verfahrens nicht angehört und ihre Interessen – wie zum Beispiel hier die Wahrung der Privatsphäre – nicht berücksichtigt werden, dürfe nicht zur Regel werden. (anw)