E-Government-Gesetz kommt voran

Das sogenannte e-Government-Gesetz nimmt konkrete Züge an. Es soll ab 2013 unter anderem die De-Mail und den elektronischen Personalausweis aufwerten und für Verwaltungsdaten die Prinzipien von Open Data festschreiben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 11 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Laut einem Bericht des Behördenspiegels kommt das für 2013 zur Verabschiedung vorgesehene e-Government-Gesetz voran. Der Gesetzesentwurf wird in den Ministerien diskutiert und soll zur Stellungnahme der Länder auf der Webseite des Innenministeriums veröffentlicht werden. Das neue Gesetz soll die Nutzung von De-Mail und des elektronischen Personalausweises (nPA) voranbringen, Open Data unterstützen und das ersetzende Scannen in Behörden verankern.

Der elektronische Personalausweis

(Bild: Bundesinnenministerium)

Die wichtigste Veränderung des geplanten e-Government-Gesetzes liegt in der Neudefinition der Schriftformerfordernis. So soll künftig der Einsatz von De-Mail und nPA der eigenhändigen Unterschrift beziehungsweise der Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur gleichgesetzt werden. Eine De-Mail mit der Versandoption "absenderbestätigt" würde dann einer Unterschrift entsprechen und ein Web-Formular als unterschrieben gelten, wenn der elektronische Identifikationsnachweis mit dem Personalausweis vorgenommen wurde.

Ergänzend zur dieser Neudefinition der Schriftformerfordernis soll eine Verpflichtung für alle Bundesbehörden Gesetz werden, per De-Mail erreichbar zu sein und bei Online-Formularen den Personalausweis zu unterstützen. Länder und Kommunen sind nach dem derzeitigen Entwurf von dieser gesetzlichen Verpflichtung freigestellt; die Übernahme der Regelung ist aber erwünscht.

Eine weitere große Umstellung in Verwaltungsabläufen soll das sogenannte "ersetzende Scannen" mit sich bringen: Bis auf wenige Ausnahmen können papiergebundene Dokumente dann nach dem Scannen vernichtet werden, weil die Scans rechtlich mit den Originalen gleichgestellt werden. Aufwandseinsparungen erhofft man sich auch davon, dass öffentliche Bekanntmachungen im Internet erfolgen können. Auch der elektronische Versand offizieller Amts- und Verkündigungsblätter soll möglich sein.

Wenn öffentliche Bekanntmachungen auf einsehbare Unterlagen verweisen, müssen diese ebenfalls im Internet zugänglich gemacht werden. Im Sinne von Open Data werden die Behörden mit dem e-Government-Gesetz verpflichtet, alle Verwaltungsdaten in allgemein maschinenlesbaren Formaten zu versenden und dabei mit klaren Nutzungsbedingungen zu versehen.

Das geplante e-Government-Gesetz soll nach der Kommentierung durch die Regierungsressorts und Bundesländer noch in diesem Jahr vom Bundeskabinett und dem Bundestag beziehungsweise Bundesrat verabschiedet werden. Anfang 2013 soll es dann in Kraft treten. (mho)