Bing verpixelt Militärgebiete

Microsofts Webatlas Bing Maps hat Luftbilder von militärischen Anlagen in Deutschland auf staatliche Anforderung hin verpixelt. Welche Gebiete betroffen sind, hat der Konzern unter anderem anhand von Daten des OpenStreetMap-Projekts entschieden.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Microsoft deckt mit seinem Webatlas Bing Maps ebenso wie andere Kartendienste ganz Deutschland mit hochaufgelösten Luftbildern ab. Diejenigen Bildausschnitte, in denen militärische Anlagen zu sehen sind, hat der Konzern aber seit vergangenem Dezember zunehmend verpixelt, sodass nur noch grobe Strukturen mit Abmessungen von vielen Metern zu erkennen sind. Microsoft begründet diese Maßnahme mit einer Aufforderung seitens "der Streitkräfte" in Deutschland, ohne dies genauer auszuführen. Allerdings sei dem Konzern Ende 2011 eine Liste mit Arealen vorgelegt worden, deren präzise Abbildung rechtlich problematisch sei.

Wie ein Unternehmenssprecher gegenüber heise online erklärte, stammt diese Liste anscheinend aus mehreren Quellen und umfasst zum Teil ungenaue Ortsangaben, sodass sich die beanstandeten Bildbereiche vielfach erst mit zusätzlichen Daten für eine automatisierte Verpixelung markieren ließen. Für diese Präzisierung haben die Bing-Anbieter auf Polygondaten aus dem Projekt OpenStreetMap zurückgegriffen und damit zweierlei Arten von Kritik in der Community wach gerufen.

Militärgebiete in Bing Maps (3 Bilder)

Übersicht

Welche Gebiete in Deutschland militärisch genutzt werden, findet man bei OpenStreetMap. (Bild: OpenStreetMaps)

Zum Einen stehen Daten von OpenStreetMap derzeit unter der Creative-Commons-Lizenz CC-by-SA. Demnach dürfte Microsoft die Daten zwar verwenden, müsste aber jedesmal auch den Urheber nennen, was nicht korrekt geschehen ist. Wie uns ein Sprecher von OpenStreetMap mitteilte, hat sich der Konzern für diesen Lapsus bereits entschuldigt.

Zum Anderen soll die Verpixelung auch Gebiete getroffen haben, deren militärische Nutzung längst beendet ist, und insgesamt an vielen Stätten nicht mit den OpenStreetMap-Umgrenzungen übereinstimmen. Einen Überblick auf militärische Gebiete und differierende Einstufungen bei Microsoft und OpenStreetMap gibt diese Webseite. Insbesondere solche Beobachtungen haben äußerst viele Reaktionen in einschlägigen Webforen hervorgerufen – kein Wunder, sind doch dieselben Regionen, die Microsoft jetzt kunstvoll vernebelt, etwa bei Google Map in unverminderter Schärfe zu betrachten.

Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums erklärte, von Seiten des Ministeriums habe es keine Aufforderung an Microsoft zur Verpixelung gegeben, das Ministerium verfolge solche Angelegenheiten ohnehin nicht. Werde man darum gebeten, gebe man allenfalls eine Einschätzung ab, ob eine bestimmte Abbildung rechtlich bedenklich sei. Auch dazu sei es aber in diesem Fall nicht gekommen.

Rechtliche Bewertungen zur Sache bieten sich allenfalls im Zusammenhang mit dem Strafgesetzbuch-Paragraf 109g an, der die Veröffentlichung der betreffenden Bilder nur dann unter Strafe stellt, wenn der Anbieter damit wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet. Ob dieser Tatbestand gegeben ist, kann allenfalls ein Gericht klären, wenn aufgrund einer strittigen Abbildung eine Straftat erfolgt ist. Die Luftaufklärung durch andere Staaten ist davon übrigens nicht betroffen: Das 1992 getroffene Open-Skies-Abkommen stellt es (ehemaligen) Mitgliedstaaten von Nato und Warschauer Pakt ausdrücklich frei, auch ausländische Territorien zu überfliegen und mit Luftbildern zu erfassen. (hps)