App von Petrus: Millionenbetrag ergaunert

Für eine vermeintliche "Mobile App" buchte ein Petrus Egidius K. massenhaft 19,95 Euro von deutschen Konten ab, ohne dass es eine Gegenleistung gab. Manche Geschädigte besitzen nicht einmal ein Smartphone.

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Von
  • Ragni Zlotos

Mit Abbuchungen für eine vermeintliche "Mobile App" ist Mitte Februar ein Millionenbeitrag ergaunert worden. Zugunsten eines Petrus Egidius K. sind massenhaft 19,95 Euro per Lastschrift von deutschen Girokonten abgebucht worden, ohne dass es eine Gegenleistung gab. Dies berichtet die Mitteldeutsche Zeitung. Demnach ermitteln die Polizei in Lingen sowie die Staatsanwaltschaft Osnabrück nun gegen zwei Tatverdächtige aus den Niederlanden.

Die fast 20 Euro liefen auf ein Konto einer Bank in Lingen (Niedersachsen). Die Bank meldete der Polizei das Konto, weil zu dessen Lasten auffällig viele Rückbuchungen erfolgt waren. Inzwischen ist das Konto beschlagnahmt, das Guthaben betrug rund 1,7 Millionen Euro. Aufgrund des Kontostands und weiterer Informationen von der Bank geht die Staatsanwaltschaft von etwa 85.000 Opfern aus. "Im Moment ist das etwas schwierig zu beurteilen, der Datensatz hatte zum Teil Konten, die nicht mehr existieren, oder die Einträge hatten falsche Bankleitzahlen", erläuterte Staatsanwalt Alexander Retemeyer gegenüber heise online.

Bisher seien 800.000 Euro zurückgeflossen. "Rückbuchungen sind trotz Kontosperrung möglich", sagt Retemeyer. "Wir können das leider nicht von uns aus machen, da wir weder Namen noch Adressen der Geschädigten haben. Lediglich Kontonummern und Bankleitzahlen können wir sehen." Betrogene könnten die Rückbuchung zusammen mit ihrer Bank vornehmen.

Die Abbuchungen erfolgten in den bisher bekannt gewordenen Fällen zwischen dem 14. und 17. Februar. Weitere Opfer haben ihre Kontobewegungen womöglich noch gar nicht geprüft. Nach einem Gerichtsverfahren würden eventuelle Restbeträge an die Staatskasse des Landes Niedersachsen übergeben, erklärt der Staatsanwalt. Diese würden auch dann zurückgezahlt, sofern Betroffene nachweisen könnten, dass bei ihnen abgebucht wurde. Den Geschädigten empfiehlt die Staatsanwaltschaft Osnabrück, Anzeige wegen Betrugs zu erstatten. (rzl)