USA: Justizvertreter kritisieren Googles Datenschutzpläne

Hochrangige Vertreter der US-Justiz haben Google aufgefordert, Stellung zur Kritik an den neuen Datenschutzregeln zu beziehen. Ihnen dringen die geplanten Bestimmungen zu weit in die Privatsphäre der Nutzer ein.

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Die obersten Rechtsberater von 35 US-Bundesstaaten haben Google-Chef Larry Page um ein Treffen gebeten, auf dem er die Bedenken hinsichtlich der Zusammenführung von Googles Datenschutzregeln ausräumen soll. Insgesamt 37 Attorneys General von US-Bundesstaaten, Washington D.C. und Puerto Rico unterzeichneten den Brief (PDF-Datei), in dem die Kritik an Googles Plänen erläutert wird. Die mehrheitlich direkt gewählten State Attorneys General sind nicht nur die obersten Rechtsberater der Regierungen der US-Bundesstaaten, teilweise stehen sie sogar dem Justizministerium vor.

Googles Erklärung der Zusammenführung

In dem Brief an Larry Page drücken die Attorneys General ihre starken Bedenken hinsichtlich Googles neuer Datenschutzregeln aus und nennen dafür mehrere Gründe. So würden die Regeln in die Privatsphäre eindringen, indem sie Daten zusammenführen, die die Nutzer eventuell getrennt lassen möchten. Sollten die Nutzer damit nicht einverstanden sein, müssten sie auf Angebote von Google verzichten, was vor allem auch für Unternehmen kostspielig werden könnte. Das würde auch für Behörden gelten, bei denen die Umstellung Steuergelder kosten würde.

Noch problematischer sei es für Nutzer von Android, dem Eindringen in die Privatsphäre zu entkommen. Ohne Zweifel hätten viele von ihnen ihr Smartphone im Vertrauen auf die bestehenden Datenschutzbestimmungen gekauft. Darin hatte Google zugesagt, man werde die Kundenrechte nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer verringern. Seien sie aber mit der angekündigten Änderung nicht einverstanden, bliebe ihnen nur der Kauf eines neuen Smartphones. Außerdem warnen die Juristen noch, dass durch die Zusammenführung viel mehr Nutzerdaten der Gefahr eines Hackerangriffs ausgesetzt würden. Jedes künftige Datenleck berge angesichts der zusammengeführten Datenbank deutlich höhere Risiken.

Nach Meinung der Attorneys General habe Google zwar Anstrengungen unternommen, Volksvertreter und die Öffentlichkeit über die Zusammenführung zu informieren, aber dabei seien genauso viele neue Fragen aufgekommen, wie beantwortet worden seien. Unglücklicherweise habe Google nicht nur darauf verzichtet, einzelne Zustimmungen (Opt-in) zu ermöglichen, sondern auch auf eine sinnvolle Ablehnungsmöglichkeit (Opt-out).

Aus all diesen Gründen fordern sie von Google eine Antwort bis zum 29. Februar. Begrüßt wurde diese Initiative von US-Verbraucherschützern, die zur gleichen Zeit auf anderen Wegen gegen Googles Pläne vorgehen. Nach einer Klage von EPIC hat nun beispielsweise das Center for Digital Democracy (CDD) Beschwerde direkt bei der Regulierungsbehörde FTC eingelegt. Ihrer Meinung nach widerspricht die Zusammenführung dem Verhaltenskodex, der Google im Oktober 2011 von der FTC auferlegt wurde. (mho)