Fälschlich des illegalen Songtauschs Beschuldigte verklagt US-Musiklobby

Tanya Andersen war wegen angeblichen illegalen Musiktauschs verklagt worden; die Klage musste aber zurückgezogen werden. Anderesen möchte nun nicht nur Prozesskostenerstattung, sondern von Labels, RIAA und unterstützenden Firmen auch Schadensersatz.

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Tanya Andersen aus dem US-Bundesstaat Oregon hat eine Klage gegen eine Reihe von Plattenfirmen, den Branchenverband RIAA (Recording Industry Association of America) sowie die Firmen MediaSentry und Settlement Support Center eingebracht (PDF-Dokument). Die belangten Labels sind Atlantic Recording, Priority Records, Capitol Records, UMG Recordings und BMG Music. Zunächst war Andersen verklagt worden, weil sie Musikdateien illegal aus dem Internet heruntergeladen haben soll. Ihr konnte die Tat jedoch nicht nachgewiesen werden, die Musikindustrie musste ihre Klage mit Rechtswirkung zurückziehen. Nun schlägt Andersen zurück.

Andersen war als Inhaberin eines Telefonanschlusses verklagt worden, über den angeblich illegal Musik getauscht worden war. Die RIAA geht bei diesen Verfahren immer nach dem gleichen Muster vor: Ihre Experten oder eine Software liefern eine IP-Adresse, über die ein Musikstück in ein Filesharing-Netz gelangt ist. Mit einer Klage gegen Unbekannt erwirkt die Musikindustrie einen Beschluss, der den jeweiligen Provider zur Herausgabe des zu der IP gehörenden Anschlusses zwingt. Der Anschlussinhaber wird dann verklagt. In diesem Fall war das Tanya Andersen. 2005 hatte die RIAA Klage erhoben und warf der alleinerziehenden Mutter vor, unter anderem Gangsta Rap wie "Hoes in my Room" heruntergeladen zu haben. Andersen hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und, anstatt den angebotenen Vergleich zu akzeptieren, schließlich Gegenklage eingereicht. Die RIAA wollte Andersens 10-jährige Tochter vorladen, sie sollte ihre Mutter vor Gericht belasten. Schließlich ergab eine Untersuchung ihrer Festplatte durch einen Experten der Anklage keine Hinweise.

Nachdem die RIAA ihre Klage "with prejudice" zurückzog, ist Andersen von jeglichen Zweifeln befreit und braucht seitens der RIAA keine neuen Angriffe zu fürchten. Darüber hinaus versetzt ein solches dismissal with prejudice die Beklagte in die Lage, ihre Verfahrenskosten von der RIAA einzuklagen. Die alleinerziehende Mutter möchte aber nun nicht nur ihre direkten Prozesskosten ersetzt bekommen, sondern verlangt auch Schadenersatz und Bußgeld für die erlittene persönliche Unbill. Andersen wirft MediaSentry vor, wissentlich illegale, nachlässige und fehlerhafte Untersuchungen gegen sie selbst und tausende andere Amerikaner durchgeführt zu haben und durchzuführen. Dabei würde die Privatsphäre verletzt und eine Reihe von Gesetzen gebrochen. Anschließend werde von den Beklagten organisiert versucht, von vermeintlichen Tätern Zahlungen über jeweils tausende Dollar zu bekommen. Dafür würden Methoden wie Zwangsausübung, Einschüchterung, Demütigung und Drohung eingesetzt. Dabei werde nicht klargestellt, dass die behaupteten Beweise entweder nicht existierten oder fehlerhaft sein könnten.

In ihrem Fall sei sie auch dann noch belästigt worden, als ihre Unschuld bereits festgestanden und ein Mitarbeiter des Settlement Support Center dies auch bestätigt habe. Der gesamte Fall habe nicht nur zu materieller Belastung, etwa für die Untersuchung ihres Computers, sondern auch zu großem psychischen Stress geführt. Daher habe sie nicht, wie geplant, wieder zu arbeiten beginnen können, sondern vielmehr erneut ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Dafür möchte die Frau nun entschädigt werden. Gegenüber US-Medien hat die RIAA Stellungnahmen zum Fall abgelehnt.

Siehe dazu auch:

(Daniel AJ Sokolov) / (jk)