Markenname "Milka" siegt gegen Frau Milka

Die französische Schneiderin Milka Budimir darf im Internet nicht mehr mit www.milka.fr für ihren Schneiderladen in Valence werben.

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  • dpa

Die französische Schneiderin Milka Budimir darf im Internet nicht mehr mit www.milka.fr für ihren Schneiderladen in Valence werben. Ein Gericht in Nanterre bei Paris hat am Montag der Klage des "Milka-Schokolade"-Herstellers Kraft Foods Recht gegeben und der Schneiderin die weitere Nutzung dieses Markennamens verboten. "Hier hat bedauerlicherweise das Markenrecht über das Persönlichkeitsrecht gesiegt", sagte Gérard Haas, der Anwalt der "tapferen Schneiderin", die sich jahrelang gegen die Vorwürfe des Nahrungsmittelkonzerns zur Wehr gesetzt hatte. Sie hatte im Gegenzug 15.000 Euro Schadenersatz von dem US-Multi verlangt, weil ihr Vorname auf jeder lila Kuh der Schokoladenmarke stehe. Das empfand sie als Image-Schädigung ihres Namens.

Die Schneiderin hatte die Internetadresse milka.fr nach Angaben ihres Rechtsanwalts von ihrem Sohn zu Weihnachten 2001 eingerichtet bekommen. Erst 2002 habe Kraft Foods das Recht auf diese Internetadresse beantragt. Frau Milka "hat nur diesen einen Vornamen und ihre Geschäft "Milka Couture" ist seit 1988 unter diesem Namen eingetragen", sagte Haas. Auch in Deutschland hat Kraft Foods bereits im Streit um lila eingefärbte Keks-Tüten vor Gericht gesiegt. (dpa) / (tol)