Bilanzen für Kleinstunternehmen werden abgespeckt

Die Bundesregierung will Bilanzregelungen und Offenlegungspflichten für Kleinstunternehmen erleichtern. Die sogenannte Micro-Richtlinie wurde jetzt auf den Weg gebracht.

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Von
  • Marzena Sicking

Dies könnte tatsächlich ein großer Schritt für kleine Unternehmen sein: eine neue Richtlinie soll dafür sorgen, dass die bürokratische Lasten bei der Erstellung von Bilanzen für Kleinstunternehmen minimiert werden. Die Bundesregierung hat die sogenannte Micro-Richtlinie in der Europäischen Union mit auf den Weg gebracht, nun wurde sie am 21. Februar vom Rat der Wirtschafts- und Finanzminister in Brüssel verabschiedet.

Profitieren sollen insbesondere als GmbH oder GmbH & Co. KG geführte Unternehmen, die nur einen geringem Umsatz und wenige Mitarbeiter haben und deshalb durch die aufwändigen Bilanzregelungen besonders belastet werden. Als Schwellenwerte werden maximal 350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Jahresumsatz und zehn Mitarbeiter vorgegeben. Unternehmen, die mindestens zwei der drei Punkte unterschreiten, werden in den Genuss der Erleichterung kommen.

Sie sollen in Zukunft von bestimmten Bilanzierungspflichten befreit werden, beispielsweise auf den umfangreichen Anhang zur Bilanz verzichten dürfen. Auch die Veröffentlichungspflicht für Kleinstunternehmen wird eingeschränkt: eine Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen gegenüber der breiten Öffentlichkeit sei bei diesen Firmen nicht zwingend erforderlich, so das Fazit. So können die Länder in Zukunft auch eine Regelung einführen, wonach es ausreicht, wenn diese Firmen ihre Jahresabschlüsse nur noch an ein Register übersenden müssen. Dieses gibt die Informationen an Dritte nur auf entsprechende Nachfrage heraus.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat die Erleichterungen begrüßt und sich für weitere Entlastungen ausgesprochen. Zu welchem Termin die neue Richtlinie in der Praxis umgesetzt werden kann, ist noch nicht bekannt. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)