Bundesdatenschützer fordert gesetzliche Regelung zur Humangenetik

Peter Schaar sieht Risiken im Umgang mit Daten, die aus Gentests gewonnen werden. Daher verlangt er von der Bundesregierung, schnell Vorschläge zur Regulierung vorzulegen.

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Bei der Entschlüsselung des Genoms verschärft sich nach Ansicht von Peter Schaar die Frage, wie mit den damit gewonnenen Daten umgegangen wird. Die Fortschritte im Bereich der Genetik unterstrichen seiner Ansicht nach die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen für den Einsatz von Gentests. Daher hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit während einer Vorlesung an der TU Berlin ein umfassendes Gendiagnosegesetz gefordert.

Besondere Risiken bestehen für Schaar vor allem bei der Verwendung genetischer Daten im Arbeitsverhältnis und beim Abschluss von Versicherungsverträgen. Auch sei die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2007 zu genetischen Vaterschaftstests überfällig. Weder das Medizinrecht noch das Datenschutzrecht böten angemessenen Schutz.

Schaar erwartet von der Bundesregierung, dass sie noch in der laufenden Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung über genetische Untersuchungen bei Menschen vorlegt, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dabei erinnert der Datenschützer an die vom Deutschen Bundestag einstimmig angenommene Entschließung vom 28. März 2007 (Bundestagsdrucksache 16/4882, PDF-Datei), die diese Forderung unterstützt. (anw)