Minister einigen sich auf EU-weite Vernetzung von Gen- und Fingerabdruckdatenbanken

Die Justiz- und Innenminister der EU haben bei ihrem Ratstreffen in Brüssel die Überführung des maßgeblich von Deutschland ausgearbeiteten Vertrags von Prüm in den Rechtsrahmen der Gemeinschaft beschlossen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 122 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Die Justiz- und Innenminister der EU haben bei ihrem Ratstreffen in Brüssel am heutigen Donnerstag die Überführung des maßgeblich von Deutschland ausgearbeiteten Vertrags von Prüm (PDF-Datei) in den Rechtsrahmen der Gemeinschaft beschlossen. Das zunächst 2005 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Spanien getroffene Übereinkommen soll eine vertiefte Phase der grenzüberschreitenden Bekämpfung des Terrorismus, der Kriminalität und der illegalen Migration begründen. Dazu sollen etwa DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten elektronisch einfacher ausgetauscht und die entsprechenden Datenbanken vernetzt werden können.

"Der Prüm-Vertrag wird insgesamt in den Rechtsrahmen der EU überführt", gab EU-Justizkommissar Franco Frattini als "Hauptergebnis" der Ratsgespräche unter der Führung der deutschen Präsidentschaft am frühen Nachmittag bekannt. Ausgenommen von der Einigung sei noch Artikel 18 des Vertrags. Darin geht es um die Verfolgung von Tatverdächtigen über Landesgrenzen hinweg im Rahmen der so genannten Nacheile, das Aufstellen gemeinsamer Patrouillen oder die Hilfestellung in anderen Ländern bei polizeilichen Aufgaben oder beim Kampf gegen illegale Migration. Der entsprechende Vertragsteil enthält ferner Bestimmungen über den Einsatz bewaffneter Sky Marshals in Flugzeugen. Besonders Großbritannien und Irland haben hier Einwände vorgebracht.

Laut Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der sich seit längerem für die EU-weite Gültigkeit des Vertrags von Prüm stark macht, können künftig alle 27 EU-Staaten von dem "erheblichen Mehrwert" des Übereinkommens profitieren. Dieser liege in einem "erheblich verbesserten und effizient ausgestalteten Verfahren zum Informationsaustausch". Allein die bereits praktizierte Zusammenarbeit mit Österreich habe in Deutschland zu über 1500 Treffern mit österreichischen Datensätzen und umgekehrt zu mehr als 1400 Treffern in Österreich mit deutschen Datensätzen geführt. Darunter seien allein im Bereich der Totschlags- beziehungsweise Morddelikte 32 "Hits" erzielt worden. So ist laut dem CDU-Politiker zu erwarten, "dass in Deutschland und Österreich bislang ungelöste Fälle abgeschlossen und die Täter einer Verurteilung zugeführt werden können."

Zu der Ausgrenzung der Nacheile aus dem Vertragswerk im gesamten EU-Rahmen erklärte Schäuble, dass Mitgliedsstaaten diese Möglichkeit der grenzüberschreitenden Verfolgung zwischenstaatlich verankern könnten, wenn sie wollten. Es werde sich aber sicher auch eine allgemein verträgliche Lösung finden. "Wir waren uns einig, man soll das Eisen schmieden, wenn es schon mal heiß ist", legte er mehr Wert auf die grundsätzliche Absegnung des Vertrags. Der entsprechende Beschlussentwurf soll Schäuble zufolge unverzüglich dem EU-Parlament zur Stellungnahme übermittelt werden. Damit könnte noch unter deutscher Präsidentschaft das Verfahren zur Überführung des Vertrags in den EU-Rechtsrahmen erfolgreich bis zum Juli abgeschlossen werden. Zuvor hatte Schäuble bereits einen "Quantensprung in der polizeilichen Zusammenarbeit" im Rahmen der neuen Befugnisse ausgemacht.

Ein Schwerpunkt der auch als Schengen-Nachfolger gehandelten Vereinbarung liegt auf der Gefahrenabwehr, wobei es nicht nur um die Verhinderung terroristischer Anschläge geht. Der Vertrag ermöglicht neben grenzüberschreitenden polizeilichen Einsätzen und Streifen auch den Informationsaustausch zu präventiven Zwecken "im Rahmen von Großveranstaltungen über reisende Gewalttäter", wie etwa Hooligans bei Fußballspielen, Tagungen des Europäischen Rates oder anderen internationalen Gipfeltreffen.

Datenschützer und FDP-Politiker sehen das Prümer Übereinkommen sehr skeptisch und warnen vor einer "Superdatenbank" der EU-Sicherheitsbehörden. Die Regelungen zum Umgang mit den sensiblen persönlichen Informationen sprechen etwa laut Tony Bunyan von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch gängigen Datenschutzbestimmungen Hohn. Der nach dem Eifelstädtchen benannte Vertrag "lässt einen ungehinderten Datenaustausch der Mitgliedsstaaten mit Drittstaaten zu", beklagte der Politikbeobachter jüngst. Zudem würde dem Austausch von Aufklärungsinformationen oder sonstiger Vermutungen von Geheimdiensten keine Grenze gesetzt. Generell werde an die "Selbstregulierung" der Sicherheitsbehörden beim Datenschutz appelliert, sodass die beteiligten Einrichtungen die vernetzten Informationen für beliebige Zwecke verwenden könnten. Auch würden Zugriffe auf die zusammengeschlossenen Datenbanken nicht dokumentiert. (Stefan Krempl) / (jk)