Schäuble fordert "Internierung", Internet- und Handyverbot für "Gefährder"

Aus der SPD kommen nach den Äußerungen des Innenministers "positive Signale" für seine Pläne

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Von
  • Peter Mühlbauer

Bundesinnenminister Schäuble fordert in einem Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel die Einrichtung eines Straftatbestandes der "Verschwörung", die "Internierung" von "Gefährdern" und deren Behandlung als "Kombattanten". Ähnliche Forderungen hatten in den USA zur Errichtung des Lagers Guantanamo geführt, dass demnächst möglicherweise von Kuba nach Kansas verlegt wird. Als deutsche Präjudizregelung für die Internierung soll der vor einigen Jahren eingeführte Unterbindungsgewahrsam für Fussballrowdys dienen. Auch die "gezielte Tötung von Verdächtigen" ist für Schäuble nicht etwa ein vom Grundgesetz strikt verbotenes Tabu, sondern ein "rechtliches Problem", das nach Ansicht des Innenministers bisher noch "völlig ungeklärt" sei. Als Beispiel dafür führte er die mögliche Ergreifung von Osama Bin Laden an. Deshalb fordert Schäuble mehr rechtliche "Freiheiten" für die Regierung. Aus der SPD kamen laut Aussage des Innenministers in letzter Zeit "ermutigende Signale" für solche "Freiheiten", vor allem im Hinblick auf die Legalisierung der sogenannten "Online-Durchsuchung".

Die Maßnahmen seien Schäuble zufolge deshalb notwendig, weil sich Deutschland "im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus" befinde und er sich an die Zeit vor dem 11. September 2001 erinnert fühle. Die "Überwachung der Kommunikation" sei aus diesen Gründen "lebensnotwendig". Mit diesen Äußerungen nimmt Schäuble auch unter den Vertretern des sogenannten "Feindstrafrechts" eine Extremposition ein, die viele Juristen als nicht mehr von der Verfassung gedeckt betrachten. In der 2004 durch den Aufsatz "Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht" von Günther Jacobs entbrannten Diskussion unter Straf- und Verfassungsjuristen wird über ein besonderes Strafrecht für "Staatsfeinde" nachgedacht, denen bestimmte Bürgerrechte verwehrt werden sollen, damit sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden können. Jakobs argumentiert in seinem Aufsatz, dass Menschen, welche die staatliche Rechtsordnung ablehnen oder sie gewaltsam ändern wollen, ihre Bürgerrechte verwirkt hätten. Das gilt laut Jakobs nicht nur für Terroristen, sondern auch für Kriminelle, die nach den Regeln informeller Gesetze lebten.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(pem)