Polnische Ermittler nutzen Vorratsdaten intensiv

Polnische Strafverfolger haben 2011 fast 1,86 Millionen Verbindungs- und Standortinformationen abgefragt. Bürgerrechtler sprechen von einer hohen Zahl missbräuchlicher Nutzungen.

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Polnische Strafverfolger haben 2011 fast 1,86 Millionen Verbindungs- und Standortinformationen abgefragt – im Jahr davor waren es noch 1,38 Millionen. 2009 griffen die Ermittler gut 1 Million Mal auf die Vorratsdaten zu. Diese Zahlen hat die polnische Bürgerrechtsorganisation Panoptykon Foundation am Dienstag veröffentlicht. Sie hat sie laut eigenen Angaben vom nationalen Amt für elektronische Kommunikation UKE in Folge einer Anfrage auf Basis des polnischen Informationsfreiheitsgesetzes erhalten.

Polen dürfte angesichts der Statistik in der EU-Liste der Länder, in denen Polizei und Justiz sich am häufigsten die Vorratsdatenspeicherung zunutze machen, weiter eine Spitzenposition einnehmen. Laut den zuletzt verfügbaren Zahlen aus Brüssel hatte sich Tschechien 2008 darauf den Spitzenplatz erobert: 12.744 Abfragen kamen dort vor vier Jahren auf 1 Million Einwohner. In Polen wurde im vergangenen Jahr rund 49.000 Mal pro Million der dort gemeldeten Bürger zugegriffen. Insgesamt 1 Million der Ersuche 2011 hätten sich auf höchstens einen Monat alte Daten bezogen. Eine Unterscheidung nach Informationstypen und ob die Daten etwa beim Surfen oder Telefonieren angefallen sind, hat das UKE nicht herausgegeben.

In Polen können die Polizei und mehrere andere Behörden verdachtsunabhängig protokollierte Nutzerspuren nicht nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten verwenden, wie es die EU-Richtlinie eigentlich vorsieht. Darüber hinaus ist ein Zugriff etwa auch zur Gefahrenabwehr möglich. Eine Richtergenehmigung brauchen die Fahnder nicht. Die Speicherfrist beträgt in Polen zwei Jahre, was über dem EU-Durchschnitt liegt.

Panoptykon spricht von einer hohen Zahl missbräuchlicher Nutzungen von Vorratsdaten. Zu den aufsehenerregendsten Fällen gehöre die Bespitzelung von Journalisten durch den Geheimdienst. Jüngst habe zudem ein Warschauer Gericht bestätigt, dass das Büro des Generalstaatsanwalts verdachtsunabhängig gespeicherte Telekommunikationsdaten rechtswidrig eingesetzt habe. Seit über zwei Jahren bemühe man sich um eine Reform der gesetzlichen Grundlagen zur Vorratsdatenspeicherung. Eine für Menschenrechtsfragen zuständige polnische Institution habe bereits Beschwerde beim nationalen Verfassungsgericht eingereicht. In Brüssel bereitet die EU-Kommission derweil eine Überarbeitung der Direktive vor, während die Regierungskoalition in Deutschland auch angesichts einer Abmahnung aus Brüssel weiter im Streit über das weitere Vorgehen liegt. (anw)