Microsoft erringt Etappensieg im Patentstreit mit Motorola

Ein US-Bundesgericht hat Motorola vorläufig untersagt, das in einem Verfahren gegen Microsoft in Deutschland drohende Verkaufsverbot für die Xbox und Windows auch durchzusetzen.

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Der Softwarekonzern Microsoft hat in seiner Patentauseinandersetzung mit Motorola Mobility vor einem US-Bundesgericht einen Etappensieg erstritten. Auf Antrag von Microsoft untersagte ein Bundesrichter dem Handyhersteller vorläufig, ein in Deutschland drohendes Verkaufsverbot für Windows und die Spielekonsole Xbox auch durchzusetzen. Motorola hatte Microsoft vor dem Landgericht Mannheim wegen Patentverletzung verklagt und könnte bei Erfolg ein Verkaufsverbot erreichen. Die Entscheidung in diesem Verfahren soll in der kommenden Woche fallen.

In dem in den USA verhandelten Konflikt, mit dem sich auch die Wettbewerbshüter in Brüssel beschäftigen, geht es um Rechte für WLAN-Technik und den Videocodec H.264. Microsoft wirft Motorola Mobility vor, Lizenzen für seine für diese Standards relevanten Patente nicht zu fairen und transparenten Bedingungen (FRAND) zu erteilen, wie es internationale Vereinbarungen zu Standardtechnologien vorsehen. Der Softwarekonzern hatte eine entsprechende Klage im November 2010 vor dem Bundesgericht in Seattle eingereicht. Im Rahmen dieses Verfahrens erging nun die Verfügung gegen Motorola Mobility.

Der Handyhersteller, den Microsoft-Konkurrent Google für über 12 Milliarden US-Dollar übernehmen will, geht seinerseits unter anderem in Deutschland gegen Microsoft vor. In einem seit Juli 2011 in Mannheim anhängenden Verfahren wirft Motorola Mobility dem Softwareriesen vor, Patente für H.264 zu verletzen. Sollte das Gericht in der kommenden Woche dieser Argumentation folgen, könnte Motorola ein Verkaufsverbot für betroffene Microsoft-Produkte erwirken – unter bestimmten Bedingungen, wie etwa Hinterlegung einer Sicherheitszahlung.

In dem US-Verfahren hat der Richter in Seattle Motorola nun zumindest bis zur nächsten Anhörung im Mai untersagt, ein solches Verkaufsverbot zu betreiben. Microsoft habe mit seinem Antrag versucht, den Status Quo in dem US-Verfahren zu erhalten, zitieren verschiedene Medien die Begründung des Richters. Motorola hatte dagegen argumentiert, der Softwarekonzern verlange von einem US-Gericht, sich in die Justiz eines anderen Staates einzumischen.

Richter James Robart hat den Berichten zufolge seine Entscheidung weiter damit begründet, dass Microsoft neben dem wirtschaftlichen Schaden auch eine Beschränkung seines Rechts auf mögliche Entschädigung in dem US-Verfahren drohe. Mit der Aussicht auf ein Verkaufsverbot in Deutschland könne sich der Konzern zu einem eiligen Lizenzabschluss genötigt sehen. Microsoft muss nun eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Millionen US-Dollar für den Fall hinterlegen, dass sich Motorola in dem Disput doch noch durchsetzt und Schadenersatz fällig wird.

Der Konflikt zwischen Microsoft und Motorola Mobility muss im Zusammenhang mit den derzeit weltweit zahlreich ausgefochtenen Patentstreitigkeiten um Mobiltechnologien gesehen werden. Microsoft gehört zu den großen Patentmächten der IT-Branche und bringt sein Arsenal unter anderem gegen das von Google initiierte Mobilbetriebssystem Android in Stellung. Der Suchmaschinenriese will sich mit der Übernahme von Motorola Mobility ein eigenes Patentarsenal sichern.

Die geplante Übernahme von Motorola Mobiltiy durch den Google-Konzern ist allerdings noch nicht in trockenen Tüchern. Zwar haben die Kartellwächter in den USA und Europa inzwischen grünes Licht gegeben, doch prüfen die Chinesen das Vorhaben derzeit noch. Dass es Google dabei weniger um das traditionsreiche Hardware-Geschäft von Motorola gegangen sein dürfte als vielmehr nur die Patente zeigt das jüngst vom Wall Street Journal gestreute Gerücht: Angeblich will Google die Hardwareabteilung an den chinesischen Netzausrüster Huawei verkaufen. (vbr)