Französische Datenschutz-Behörde gestattet Tauschbörsen-Monitoring

Französische Softwarehersteller dürfen Tauschbörsen automatisch überwachen, um Copyright-Verstöße aufzuspüren.

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Die französische Datenschutzkommission Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL) hat es der Vereinigung von Software-Herstellern Syndicat des Editeurs de Logiciels de Loisi (SELL) gestattet, den Datenverkehr auf Filesharing-Plattformen im Internet automatisch zu überwachen, um Copyright-Verstöße aufzudecken. SELL darf demnach im ersten Schritt Anbieter unerlaubt kopierter Software online verwarnen. Im zweiten Schritt darf sie auch die IP-Adresse eines Tauschbörsen-Teilnehmers ermitteln und verwenden. Die CNIL hat gleichzeitig bestimmt, dass die zu den IP-Adressen gehörigen Nutzerdaten nur im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens herausgegeben werden dürfen.

In den USA ist es anscheinend schon länger üblich, dass sich zumindest die Musik- und Filmindustrie Data Mining bedient, um Copyright-Verletzungen im Internet aufzuspüren. In Deutschland hatte die Musikindustrie 2003 bekannt gegeben, über die Messaging-Funktion von Filesharing-Software Nutzer über den Urheberschutz informieren zu wollen. (anw)