Noch keine deutsche Beteiligung beim EU-Austausch von Spam-Beschwerden

14 Mitgliedsstaaten der EU haben das Verfahren zum Austausch von Beschwerden über unerwünschte und unverlangt versandte Werbe-Mails offiziell akzeptiert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 67 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Monika Ermert

14 Mitgliedsstaaten der EU haben das Verfahren zum Austausch von Beschwerden über Spam offiziell akzeptiert. In der vergangenen Woche trafen sich die zuständigen Behörden und Vertreter aus allen EU-Mitgliedsländer zum Erfahrungsaustausch in Brüssel. Das im Dezember im Rahmen der Arbeit des Contact Network of Spam Authorities (CNSA) verabschiedete Verfahren soll die grenzübergreifende Verfolgung von Spammern erleichtern. Es fordert die nationalen Behörden auf, Beschwerden wegen unerwünschter Werbe-Mail, die von den europäischen Kollegen an sie weitergereicht zu werden, entsprechend ihrem jeweiligen nationalen Recht zu verfolgen. Mit von der Partie sind Österreich, Belgien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Litauen, Malta, die Niederlande, Spanien und seit neuestem Großbritannien.

Einen ersten Fall, für den das Kooperationsverfahren greifen kann, stellte die niederländische Regulierungsbehörde Opta. Sie ist einem deutschen Spammer auf der Spur, der per SMS niederländische Handynutzer mit Werbung überschwemmt hat. Erschwert wird die Verfolgung offensichtlich dadurch, dass gefälschte Nummern von den Philippinen oder Indien und eine in Hongkong registrierte Domain verwandt werden. Die Bankverbindung war in Mauritius und der Schweiz. Der Mann wurde inzwischen identifiziert.

Allerdings hat die deutsche Seite das Austauschverfahren noch nicht angenommen. Bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) heißt es, die Angelegenheit liege noch im Bundeswirtschaftsministerium zur Entscheidung. Im Prinzip fühlt man sich aber zuständig. Das zeigt auch die jüngst veröffentliche Rufnummer, über die Beschwerden deutscher Nutzer entgegengenommen werden. Doch wurde sowohl im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als auch in dem gerade im Gesetzgebungsverfahren steckenden Anti-Spam-Gesetz auf die Benennung einer zentralen Behörde für die Spamjagd verzichtet.

Ein solcher zentraler Punkt ist allerdings für die Abwicklung nach dem in der EU angestrebten Verfahren angezeigt, auch wenn -- so die Auskunft der Kommission -- aus einzelnen Mitgliedsstaaten mehrere Behörden an den CNSA-Treffen teilnehmen: Aus den 14 Teilnehmerländern verzeichnet man 17 beteiligte Behörden. In den kommenden Monaten hofft man in Brüssel, dass alle 25 Mitgliedsstaaten sich an der Initiative beteiligen. Dass noch nicht alle dabei sind, bedeutet noch nicht, dass keine Beschwerden weitergeleitet werden können, sagte der zuständige Referent bei der Kommission. Andererseits sei auch nach der Unterzeichnung der Cooperation Procedure noch eine Menge auf der nationalen Ebene zu tun.

Beobachter warnen übrigens davor, dass die zuständigen Behörden kaum auf die Flut der Spambeschwerden vorbereitet sind. Es würden viele besorgte Reden von Politikern gehalten, doch mit der Verfolgung und Verurteilung von Spammern hapere es noch, sagte kürzlich der SMTP-Experte John Klensin. In den USA wurde Ende vergangenen Jahres die erste langjährige Haftstrafe gegen einen Spammer ausgesprochen -- der Mann wurde zu neun Jahren verurteilt. (Monika Ermert) / (jk)