Internet-Händler müssen dauerhaft über Widerrufsrecht belehren

Das Landgericht Kleve entschied, es reiche nicht aus, dass der Kunde die Belehrung sofort ausdrucken oder auf seinem Computer speichern könne. In diesem Fall verdopple sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.

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  • dpa

Gewerbliche Internet-Händler müssen Kunden in dauerhaft zugänglicher Form über ihr Widerrufsrecht belehren. Nach Ansicht des Landgerichts in Kleve reiche es nicht aus, dass der Kunde die Belehrung sofort ausdrucken oder auf seinem Computer speichern könne. In diesem Fall verdopple sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Nur wenn der Händler die Belehrung in seinem Angebot in dauerhafter Weise zur Verfügung stelle, gelte die zweiwöchige Widerrufsfrist (Az.: 8 O 128/26). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit seiner Entscheidung verbot das Gericht einem Anbieter von Angelzubehör, Waren über ein Internet-Auktionshaus zu verkaufen, "ohne den Verbrauchern eine solche Belehrung in dauerhafter Textform zur Verfügung zu stellen". In gleicher Sache befand die Kammer zudem auf einen Wettbewerbsverstoß: Der Verkäufer hatte in seinem Angebotstext fünf künstliche Fischköder zu einem Gesamtpreis angeboten. Ein beigestelltes Foto hatte aber sechs Köder gezeigt. (dpa) / (jk)