Vergütung für Urheberrechte an CDs bestätigt

Die IFPI ist mit ihrer Forderung nach einer deutlichen Senkung der Vergütungen für Urheberrechte an CDs gescheitert. Die GEMA kann weiterhin 9 Prozent vom Händlerabgabepreis verlangen.

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Von
  • Bernd Butscheit

Die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat am heutigen Montag mitgeteilt, dass die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt ihre Position im Streit mit der deutschen Landesgruppe der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) um die Höhe von Vergütungen für Urheberrechte an CDs bestätigt habe. Der Repräsentant der Plattenindustrie wollte unter anderem eine Reduzierung des Vergütungssatzes wegen zusätzlich anfallender Kosten für medienbeworbene Tonträger sowie für Piraterieverfolgung. Der Vergütungsstreit währt nun schon länger als ein Jahr.

Das Patent- und Markenamt habe aber nun die Angemessenheit des bisherigen Satzes von 9,009 Prozent vom Händlerabgabepreis bestätigt und damit die Forderung einer Reduzierung auf 6,6 Prozent, sowie einer weiteren Senkung um einen Prozentpunkt wegen Piraterieverfolgungskosten abgelehnt. Damit wird der bisherige Normalvertrag im Wesentlichen unverändert fortgelten. Gleichwohl sieht der Verband der Plattenindustrie gute Voraussetzungen für die jetzt zu verhandelnde "Absenkung der Tarife für Internet- und Mobile-Nutzungen von Musik". Die IFPI hält die Lizenzforderungen der GEMA von 15 Prozent für diese Bereiche für "deutlich überhöht" und glaubt, dass sich diese Sätze nicht in das "von der Schiedsstelle für angemessen gehaltene Lizenzschema" einordnen lassen. (bbu)