Urteil gegen Skype wegen GPL-Verletzung

Ein VoIP-Telefon mit Linux-Firmware von SMC, das über die Website von Skype angeboten wurde, wurde ohne GPL-Lizenztext und Quellen ausgeliefert. Der bloße Hinweis auf enthaltene GPL-Software war dem Gericht nicht genug.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 280 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Oliver Diedrich

Das Landgericht München hat wegen GPL-Verstoßes ein Urteil gegen das Luxemburger Unternehmen Skype erlassen. Hintergrund: Der Anbieter von VoIP-Software hat auf seiner Website ein Telefon des spanischen Herstellers SMC Networks angeboten, das mit Linux läuft. SMC lieferte dieses Telefon jedoch ohne Quelltexte und ohne den GPL-Lizenztext aus, was gegen die GNU General Public License verstößt. Dagegen hatte Harald Welte von gpl-violations.org, der die Nutzungsrechte an Teilen des Linux-Kernels hält, geklagt.

Nachdem Welte das Unternehmen bereits vor der Klage auf den GPL-Verstoß hingewiesen hatte, legte SMC dem Telefon ein Beiblatt bei, das auf die GPL- und LGPL-Software im Telefon hinwies und URLs nannte, über die der Lizenztext und die Quelltexte heruntergeladen werden können. Das sah das Gericht jedoch nicht als ausreichend an, um den Pflichten aus der GPL Genüge zu tun: Das Bereitstellen der Quellen im Internet genüge lediglich bei Software, die ebenfalls via Internet vertrieben wird. Bei allen anderen Arten des Softwarevertriebs reiche das nicht aus. Zudem sei der Hinweis auf die GPL- und LGPL-Software im Telefon nicht konkret genug gewesen. Skype sei zwar selbst nicht der Hersteller des Telefons, wäre aber nach Kenntnis der Rechtsverletzung verpflichtet gewesen zu überprüfen, ob die künftige Verbreitung des VoIP-Telefons über seine Website rechtskonform ist.

Für Till Jaeger vom Institut für Rechtsfragen der freien und Open Source Software (IfrOSS), der die Klage vor Gericht vertreten hat, sind an dem Urteil zwei Aspekte bemerkenswert: Zum einen hat das Gericht deutlich festgestellt, dass die Bedingungen der GPL genau einzuhalten sind. Zum anderen hat hier ein deutsches Gericht einen ausländischen Anbieter wegen GPL-Verletzung verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; von Skype gibt es bislang keine Stellungnahme dazu. Jaeger weist darauf hin, dass ein weiteres Verfahren wegen GPL-Verletzung gegen SMC Networks anhängig ist; die Verhandlung soll im November stattfinden. (odi)