SPD will Online-Durchsuchungen vom BKA-Gesetz trennen

Während neue Präventivbefignisse für das BKA zügig verabschiedet werden könnten, sollte bei der Online-Durchsuchung erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsklagen abgewartet werden, erklärte Dieter Wiefelspütz.

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Von
  • Detlef Borchers

Die SPD möchte die politisch umstrittene Frage der heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern von den Verhandlungen über das BKA-Gesetz abtrennen. Während neue Präventivbefignisse für das BKA zügig verabschiedet werden könnten, sollte bei der Online-Durchsuchung erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die beiden  Verfassungsklagen abgewartet werden, erklärte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz gegenüber der Welt.

Wiefelspütz sprach sich dafür aus, erst die Verfassungsbeschwerde gegen die Novellierung des nordrhein-westfälischen Verfassungsshutzgesetzes abzuwarten. Über diese Beschwerde wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht vor März 2008 erwartet. "Man kommt mit der Novelle des BKA-Gesetzes viel besser ans Ziel, wenn man die Online-Durchsuchung davon abtrennt und gesondert verhandelt", sagte Wiefelspütz der Welt. Ohnehin sei auch die Novellierung des BKA-Gesetzes kein Schnellschuss: Selbst bei zügigen Verhandlungen könne das veränderte Gesetz frühestens Anfang 2008 im Gesetzesblatt stehen, erklärte der SPD-Innenpolitiker.

Im Gegensatz zur SPD möchte die CDU das Vorhaben beschleunigen und setzt darauf, dass man bis Ende August eine Koalitionsvereinbarung zur Online-Durchsuchung unter Dach und Fach hat. Dabei wird mit unterschiedlichen Befugnissen für Polizei (BKA) und Verfassungsschutz argumentiert: Während der Verfassungsschutz Festplatten zur Gefahrenabwehr durchkämmen soll, soll das BKA die Online-Durchsuchung zur Strafverfolgung bei Straftaten in den Bereichen Terrorismus und organisierte Kriminalität einsetzen. Die Novelle des BKA-Gesetzes soll dem BKA erweiterte Möglichkeiten an die Hand geben, die derzeit nur die Länderpolizeien haben. Dazu gehört vor allem der Einsatz der Rasterfahndung, die akustische Wohnraumüberwachung und die Telekommunikationsüberwachung.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)