EU-Kommission begrüßt Einigung bei der Vorratsspeicherung von TK-Daten

Vorgesehene Grenzen der pauschalen Überwachung haben laut einem internen Brüsseler Papier nur symbolischen Charakter: Den Mitgliedsstaaten stehen Hintertüren zum Aufbohren der Richtlinie weit offen.

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Bei der EU-Kommission ist Aufatmen angesagt, dass der jahrelange Streit um die Aufzeichnung der elektronischen Spuren der Telekommunikationsnutzer am Mittwoch ein Ende finden soll. Justizkommissar Franco Frattini zeigt sich in einem internen Schreiben an seine Kommissionskollegen, das heise online vorliegt, zumindest erleichtert über das in greifbare Nähe gerückte Ziel der Vorratsdatenspeicherung. Im Gegensatz zum eigenen Richtlinienentwurf für die Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten bringe der Text der Justiz- und Innenminister aber nur eine "teilweise Harmonisierung" der Rechtsvorschriften mit sich, hält der Vizepräsident der Kommission fest.

Prinzipiell geht es in Brüssel um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Gemäß der Anträge der Christ- und Sozialdemokraten müssten die Daten inklusive IP-Adressen künftig in der Regel eigentlich zwischen sechs und 24 Monaten vorgehalten werden. Anträge etwa von den Grünen sehen eine komplette Abweisung der Richtlinie oder zumindest die Wiederaufnahme der Klausel zur Kostenerstattung vor.

Frattini weist in seinem Papier zur Kompromisslinie bei der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf einige Widersprüche hin. Das Papier der Minister, das sich Christ- und Sozialdemokraten mit entsprechenden Änderungsanträgen zu eigen gemacht haben, sieht offiziell eine Beschränkung des Zugriffs der Sicherheitsbehörden auf die gewünschten Datenhalden zur Verfolgung "schwerer Straftaten" vor. Dies war eines der Hauptanliegen der Politiker im Innenausschuss, die am liebsten eine konkrete Bindung an den Straftatenkatalog zum Europäischen Haftbefehl durchgesetzt hätten. Die Mitgliedsstaaten haben sich aber laut der Analyse Frattinis eine Hintertür zur Erweiterung der Klausel offen gelassen. Über die Anwendung des freizügig geratenen und wiederum selbst auf andere Gesetze verweisenden Artikels 15.2 in der Richtlinie "über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation" von 2002 sei das Schürfen in den Datenbergen auch bei "anderen Verbrechensformen nicht ausgeschlossen", kommentiert der Justizkommissar die Symbolik der "Einschränkung".

Mit der Ausklammerung einer umstrittenen Passage durch die Minister, wonach die betroffenen Unternehmen sogar Verbindungsdaten über erfolglose Anrufe aufzeichnen sollten, ist es ebenfalls nicht weit her. Zwar enthält die Richtlinie zunächst einmal eine lange Liste mit Datentypen, die bis ins Detail festlegen soll, welche Informationen die Provider zu speichern haben. Frattini nimmt aber kein Blatt vor den Mund: "Die Ansicht des Rates ist es, dass die Mitgliedsstaaten auch andere Datenkategorien unter der Richtlinie von 2002 vorhalten dürfen". Dies beziehe sich insbesondere auf Informationen über erfolglose Anrufe, fügt der Vize-Kommissionspräsident hinzu. Eines der Hauptanliegen von Branchenverbänden war es aber, just die Speicherung solcher Verbindungen zu verhindern, da sie von den Telcos bislang nicht erfasst werden.

In vielen EU-Ländern werden sich die Anbieter folglich auf deutlich über die Richtlinie hinausgehende Verpflichtungen zum Datensammeln einstellen müssen. Der Harmonisierungsaspekt wird ferner dadurch unterwandert, dass die Mitgliedsstaaten bei der Angabe von guten Gründen beliebig lange Speicherfristen festsetzen und über eine Kostenerstattung für die Wirtschaft selbst entscheiden dürfen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat eine Entschädigung kategorisch ausgeschlossen.

Andererseits schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (PDF-Datei) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (PDF-Datei), dass es ihr Anliegen bei den Verhandlungen in Brüssel gewesen sei, "unverhältnismäßig hohe Kosten" zu vermeiden. Sie habe deshalb von Anfang an den Standpunkt eingenommen, dass eine Verpflichtung zur Speicherung nur diejenigen Datenarten und nur solche Zeiträume erfassen dürfe, die "unbedingt erforderlich" seien, um die mit den Auflagen verfolgten Ziele zu erreichen. Das Papier der Kommission lässt Zweifel an diesen Aussagen aufkommen.

Nichtsdestoweniger freut sich Frattini, dass mit dem vor der Verabschiedung stehenden Papier alle 25 Mitgliedsstaaten die Vorratsdatenspeicherung auch tatsächlich einführen müssen. Dies hält der Kommissar für "einen wichtigen Schritt vorwärts im Blick auf die Bekämpfung schwerer Verbrechen und des Terrorismus". Zudem sei es "ein kleines Wunder an sich", dass die Vertreter der Mitgliedsstaaten innerhalb des von der britischen Präsidentschaft gesetzten engen Zeitplans eine Übereinkunft erzielen konnten.

Am morgigen Mittwoch hat das EU-Parlament über die Richtlinie "zur Vorratsspeicherung von Daten" zu entscheiden, "die im Zusammenhang mit dem Anbieten öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden". Im Licht der Brüsseler Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus erscheint den Gesetzgebern dabei jeder der 450 Millionen EU-Bürger verdächtig. Monate- und jahrelang sollen ihre elektronischen Spuren künftig bis ins Detail in gigantischen Datenbanken aufbewahrt und Sicherheitsbehörden zugänglich gemacht werden.

Eine breite Front von Daten- und Verbraucherschützern, Verlegern und Branchenverbänden läuft zwar noch Sturm gegen die Einführung der pauschalen Überwachungsmaßnahme. Nach dem Einlenken der Spitzen der großen Fraktionen sowie der damit möglich gewordenen Einigung im EU-Rat auf ein Papier mit "Mindestanforderungen" dürfte den Protesten aber kaum mehr Erfolg beschieden sein.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

(Stefan Krempl) / (jk)