Neuer US-Vorstoß zur drastischen Copyright-Verschärfung

Gemäß einem Gesetzesentwurf des republikanischen Abgeordneten Steve Chabot sollen bereits Versuche zu Urheberrechtsverletzungen strafbar und mögliche Haftstrafen auf sechs bis 20 Jahre verdoppelt werden.

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Der republikanische Abgeordnete Steve Chabot hat im US-Repräsentantenhaus einen Gesetzesentwurf zur drastischen Verschärfung geistiger Eigentumsrechte eingebracht. Gemäß dem Intellectual Property Enhanced Criminal Enforcement Act of 2007 sollen bereits Versuche zu Copyright-Verletzungen strafbar und genauso geahndet werden wie erfolgte Verstöße gegen Immaterialgüterrechte. Auch das Anzetteln einer "Verschwörung" mit zwei oder mehr Personen zur Ausführung von Urheberrechtsverletzungen würde laut dem Entwurf entsprechend geahndet. Generell sollen die höchsten zu verhängenden Haftstrafen auf sechs bis 20 Jahre verdoppelt werden.

Auch ein ganzes Leben hinter Gittern sieht der Vorstoß vor. Chabot hat dazu einen Vorschlag aus dem Entwurf für einen Intellectual Property Protection Act of 2007 aufgegriffen, den der im Rahmen der NSA-Spitzelaffäre momentan unter starken politischen Druck geratene US-Justizminister Alberto Gonzales im Mai vorstellte. Lebenslängliche Haft droht demnach beim Einsatz unlizenzierter Software mit Todesfolge oder bei der Verwendung illegal kopierter Programme bei einem Mordversuch. Diese strenge Klausel soll etwa auf Mitarbeiter eines Krankenhauses anwendbar sein, falls sie nicht-lizenzierte Computerprogramme nutzen und damit großen Schaden anrichten.

Insgesamt lehnt sich Chabot weitgehend am Papier seines Parteikollegen an, geht aber etwa bei den Haftstrafen für "normale" Copyright-Verstöße oder geplanten Erweiterungen des heftig umstrittenen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) noch darüber hinaus. Generell wird damit das Umgehen technischer Kopierschutzmaßnahmen unter Strafe gestellt. So soll etwa schon der Besitz von Werkzeugen zum Knacken von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) straf- und zivilrechtlich verfolgbar sein. Diese Bestimmung schränkt der Entwurf aber auch teilweise wieder auf die "Fälschung" der verwendeten Kopiersoftware oder der damit erzeugten Ergebnisse ein, um die Regelung stärker auf die Bekämpfung von Produktpiraterie auszurichten.

Vergleichbare frühere Vorstöße sind im US-Kongress bislang nicht weit gekommen. Chabot steht mit seinem Entwurf zudem bislang allein da, während Gesetzesinitiativen in den USA normalerweise zumindest zwei "Sponsoren" haben. Dennoch könnte das Papier Unterstützer auch in den Reihen der Demokraten finden, die den Kongress seit dem Herbst dominieren. Der Partei werden allgemein gute Beziehungen zu Hollywood nachgesagt. Von dort gibt es auch bereits das meiste Lob für den Entwurf zur besseren strafrechtlichen Durchsetzung von Immaterialgüterrechten. Dabei handle es sich um einen "entscheidenden Beitrag des generellen Schutzes geistiger Eigentums", erklärte eine Sprecherin der Motion Picture Industry Association of America (MPAA).

Rückhalt hat Chabot auch bereits bei der vergleichsweise neuen, in Washington sitzenden Lobbyvereinigung Copyright Alliance erhalten. Die Interessensgemeinschaft mit zahlreichen Mitgliedern aus der Unterhaltungsindustrie begrüßte vor allem, dass mit dem Entwurf auch die Ressourcen für die Strafverfolger verstärkt werden sollen und so der Kampf gegen "den internationalen Verkehr mit Pirateriegütern" effizienter gestaltet werden könnte. Scharfer Protest kommt dagegen von der Electronic Frontier Foundation (EFF). Die US-Bürgerrechtsbewegung beklagt unter anderem, dass mit dem Entwurf Schadensersatzansprüche für jede widerrechtliche erstellte Kopie fällig werden könnten. Zugleich hofft sie, dass dem Vorstoß das gleiche Schicksal beschieden sei wie seinen Vorgängern, die sich allesamt quasi als Totgeburten entpuppten. Experten gehen aber davon aus, dass sich der US-Kongress dieses Mal nach einer prinzipiellen Einigung über die Reform des Patentsystems verstärkt der Copyright-Novelle zuwenden könnte. (Stefan Krempl) / (jk)