ZPÜ erhöht Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten drastisch

Die ZPÜ hat die Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten von bislang 10 Cent auf bis zu 1,95 Euro heraufgesetzt. Die neuen Gebühren treten am 1. Juli 2012 in Kraft.

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Von
  • Georg Schnurer

Die Zentralstelle für private Überspielrechte, kurz ZPÜ, sorgt wieder einmal für Wirbel in der Branche. In einer am 16. Mai im Bundesanzeiger veröffentlichten Mitteilung setzt die Organisation die Urheberrechtsabgaben für in Deutschland verkaufte USB-Sticks und Speicherkarten neu fest. Zuvor hatte die ZPÜ die seit 2009 geltende Vereinbarung mit dem Bitkom zum 31.12.2011 gekündigt. Bislang zahlten Bitkom-Mitglieder pauschal eine Urheberrechtsabgabe von 8 Cent pro in Deutschland in den Handel gebrachtem USB-Stick beziehungsweise Speicherkarte. Hinzu kam noch die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer von sieben Prozent. Für Nichtmitglieder lag die Gebühr bei 10 Cent pro Gerät.

Nun verlangt die ZPÜ für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Kapazität von vier oder weniger GByte eine Abgabe in Höhe von 91 Cent. Für größere Sticks zahlt der Händler 1,56 Euro. Noch heftiger ist der Aufschlag bei Speicherkarten mit mehr als 4 GByte: Hier verlangt die ZPÜ ab 1. Juli stolze 1,95 Euro. Das entspricht einer Steigerung um satte 1850 Prozent.

Eine Begründung für die neuen Gebührensätze liefert die ZPÜ nicht. Sie beruft sich bei ihrer Festsetzung, die im Namen der GEMA, der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 16. Mai 2012 erfolgte, lediglich auf die Paragraphen 54 und 54a (Vergütung für private Vervielfältigung) des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG).

Der Gebührenfestsetzung waren kurze Verhandlungen mit dem Bitkom und anderen Verbänden vorausgegangen, die aber aufgrund von unvereinbaren Positionen schnell abgebrochen worden waren. Wie uns Judith Steinbrecher, Bereichsleiterin Urheberrecht beim Bitkom telefonisch erklärte, hätte die ZPÜ auf einer Abgabe von etwa einem Euro pro USB-Stick bestanden, für Speicherkarten brachte die ZPÜ dagegen deutlich höherer Beträge ins Spiel. Der Bitkom erachtete die alte Regelung mit einer Pauschalabgabe zwischen 8 und 10 Cent pro Gerät dagegen für angemessen.

Die nun festgesetzten Gebühren hält der Bitkom laut Frau Steinbrecher für völlig überzogen. Gerade die exorbitant hohe Abgabe für große Speicherkarten sei völlig praxisfern. Solche Speichermedien würden vornehmlich in Fotoapparaten und Videokameras eingesetzt und nicht etwa zum Kopieren und Weitergeben von urheberrechtlich geschütztem Material.

Ähnlich äußerte sich auch George Linardatos, Deutschland-Chef des Speicherherstellers Transcend. Die Gebührenhöhe berücksichtige aus seiner Sicht weder die aktuelle Preisentwicklung bei USB-Sticks und Speicherkarten, noch spiegele die Gebührenstruktur das Nutzerverhalten der Käufer wieder. Zudem sieht er einen Widerspruch zu §54a, Absatz 4. Dort heißt es: "Die Vergütung darf Hersteller von Geräten und Speichermedien nicht unzumutbar beeinträchtigen; sie muss in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder des Speichermediums stehen." Genau diese Vorgabe des Gesetzgebers sieht der Firmenchef mit der aktuellen Forderung der ZPÜ verletzt.

Linadatos rechnet nun mit einer jahrelangen Auseinandersetzung über die korrekte Höhe der Abgaben. Bis zur endgültigen Klärung müssten Hersteller wie Transcend notgedrungen Rückstellungen bilden und zumindest für den deutschen Markt auch die Preise anpassen. 1,95 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sei angesichts der aktuellen Marktpreise von 6 bis 15 Euro für 8-GByte-Speicherkarten absolut überzogen. Zudem befürchtet der Transcend-Chef eine Marktverzerrung, da die neuen Abgaben nur für Deutschland gelten. Händler aus der Schweiz und anderen nicht-EU-Ländern könnten USB-Sticks und Speicherkarten nach Inkrafttreten der neuen Urheberrechtsabgaben deutlich günstiger anbieten als deutsche Händler. Es müsse deshalb dringend etwas unternommen werden, um die ZPÜ zu einer Korrektur ihrer Abgabenforderung zu bewegen.

Den ersten Schritt zu einer Korrektur beabsichtigt der Bitkom unverzüglich anzugehen, erklärte uns Judith Steinbrecher. Zunächst müsse man dazu ein sogenanntes Schiedsverfahren anstoßen, dessen Finanzierung aber erst noch geklärt werden müsse. Bis zu einer endgültigen Klärung der Abgabenhöhe seinen aber Marktverzerrungen kaum zu vermeiden, befürchtet die Bitkom-Expertin. (gs)