VDE prüft Elektronik auf gefährliche Substanzen

Ab dem 1. Juli 2006 tritt die Richtlinie 2002/95/EG zur Restriction of Hazardous Substances (RoHS) in Kraft. Sie regelt die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

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Von
  • Peter Nonhoff-Arps

Die ab dem 1. Juli 2006 geltende Richtlinie 2002/95/EG zur Restriction of Hazardous Substances (RoHS) regelt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Dazu zählen die bromierten Flammhemmer PBB und PBDE, sechswertiges Chrom, Quecksilber, Cadmium und Blei, wie es vor allem in Lötverbindungen auftritt. Danach darf etwa so genanntes bleifreies Lötzinn noch 1g Blei pro kg Lötzinn enthalten.

Die Richtlinie gilt für alle Haushaltsgeräte, Geräte der Unterhaltungs-, Telekommunikations- und Informationselektronik (also auch für PCs und sämtliche Peripherie), aber auch für Beleuchtungsartikel, elektrische Werkzeuge, Spielzeuge und Automaten. Das VDE-Prüf- und Zertifizierungsinstitut bietet Herstellern solcher Geräte nun eine RoHS-Konformitätsprüfung an. Dazu gehört unter anderem die Identifizierung der gefährlichen Stoffe, die Verifizierung der Nachweisdokumente in der Lieferkette und die Begutachtung im IECQ-Verfahren, um die Leistungsmerkmale von Komponenten auch in Bezug auf gefährliche Stoffe durch eine unabhängige Stelle zu bestätigen.

Die RoHS steht im direkten Zusammenhang mit der seit Anfang 2003 gültigen und Mitte 2005 in Kraft getretenen EU-Regelung zur Rückgabe von Elektronikschrott WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment), nach der unter anderem Verbraucher in Deutschland ihren Elektroschrott ab dem 24. März 2006 kostenfrei entsorgen können. (pen)