Anklage gegen Abmahnverein "Ehrlich währt am längsten" erhoben

54.272 Euro soll der Oldenburger Verein mit betrügerischen Abmahnungen erwirtschaftet haben.

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Von
  • Holger Bleich

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen den 47-jährigen Vorsitzenden des Abmahnvereins "Ehrlich währt am längsten" und dessen 21-jährige Tochter Anklage wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs erhoben. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, in 392 Fällen Gewerbetreibende, die über das Internet bei eBay Waren veräußerten, wegen eines vermeintlichen oder tatsächlichen Verstoßes gegen Informationspflichten abgemahnt und dafür jeweils 146,16 Euro Abmahngebühren kassiert zu haben.

Die Angeschuldigten betrieben den in der Schweiz eingetragenen Abmahnverein, der laut Staatsanwaltschaft seinen tatsächlichen Sitz in Sandkrug bei Oldenburg hatte. Der Verein selbst behauptete, in Sandkrug lediglich eine "deutsche Geschäftsstelle" zu haben. Mittlerweile hat sich der Verein liquidiert.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll er lediglich vorgetäuscht haben, nach Paragraph 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Abmahnung berechtigt zu sein. Tatsächlich habe der Verein nie über die nach dieser Vorschrift notwendige Anzahl von unternehmerischen Mitgliedern verfügt. Der Anklage zufolge sollen die Vereinsmitglieder über Zeitungsinserate für eine Nebentätigkeit in Heimarbeit geworben worden sein. Sie sollen tatsächlich nie ein Gewerbe ausgeübt haben.

Laut Staatsanwaltschaft ist ein Gesamtschaden von 54.272 Euro entstanden. Die Tochter des Vereinsvorsitzenden soll die Schreibarbeiten für den Verein erledigt haben. Auf ihre Konten überwiesen die Geschädigten die Abmahngebühren. Insgesamt versandte der Verein über 5000 Abmahnungen. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage auf die 392 Fälle beschränkt, in denen die Abgemahnten die geforderten Gebühren zahlten.

Die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Oldenburg hat über die Eröffnung der Hauptverhandlung noch nicht entschieden. Das Verfahren werde voraussichtlich mit einem weiteren Verfahren gegen den einschlägig vorbestraften Vorsitzenden des Abmahnvereins verbunden. In diesem Verfahren werden ihm im Zusammenhang mit Kaffeefahrten 3192 Fälle der strafbaren Werbung vorgeworfen. (hob)