Deutsche Bibliothek sammelt künftig auch Online-Publikationen

Durch eine Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Bibliothek wird der Sammelauftrag der Bundesanstalt erweitert.

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Das Bundeskabinett hat eine Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Bibliothek beschlossen, durch die der Sammelauftrag der Bibliothek auf Publikationen im Netz erweitert wird. "Damit sollen neben den bislang nur in körperlicher Form gesammelten Medienwerken, wie Bücher und Tonträger, auch die mittlerweile weit verbreiteten innovativen Veröffentlichungsformen auf Dauer für Literatur, Wissenschaft und Praxis gesichert und zugänglich gemacht werden", heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung. Außerdem wird der Name der Bundesanstalt "Die Deutsche Bibliothek" in "Deutsche Nationalbibliothek" geändert.

Die Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main wurde durch ein Bundesgesetz vom 31.März 1969 errichtet und 1990 mit der im Jahre 1913 gegründeten Deutschen Bücherei Leipzig zusammengeführt. Beide Einrichtungen haben -- bis dahin getrennt für die Bundesrepublik Deutschland und die DDR -- seitdem gemeinsam als "Die Deutsche Bibliothek" die Funktion einer Nationalbibliothek für Gesamtdeutschland. Ihre Aufgabe ist es, alle deutschen, deutschsprachigen und aus dem Deutschen übersetzten Publikationen sowie Veröffentlichungen über Deutschland ab 1913 zu sammeln, sie zu archivieren, dokumentieren und zugänglich zu machen. (anw)