Microsoft ließ Heise-Meldung aus Google-Suchergebnissen löschen

Google hat auf Antrag von Microsoft eine Meldung von heise online über das Betriebssystem Windows 8 wegen eines angeblichen Urheberrechts-Verstoßes aus den Suchergebnissen entfernt.

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Von
  • Urs Mansmann

Der Software-Hersteller Microsoft hat einen auf heise online erschienenen Artikel über Windows 8 aus den Suchergebnissen vom Google wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung entfernen lassen. Aufgefallen war dies einem Administrator des Heise Verlags, als er zufällig bei der Arbeit mit den Google Webmaster Tools auf die DMCA-Meldung von Google stieß, die auf 6. Juni 2012 datiert war.

Nach Angaben von Google beanstandete Microsoft am 4. Juni 2012 eine Urheberrechtsverletzung an dem Produkt Windows 8 ("Copyright work description: Windows 8 Beta"). Der Artikel enthält allerdings gar keinen Link zur Beta-Version von Windows 8, die Ende Februar unter dem Namen "Consumer Preview" erschienen war, sondern lediglich einen auf die Windows 8 Release Preview auf Microsofts eigenem Server.

Den konkreten Vorwurf erfuhren wir aber erst auf Rückfrage bei Googles Pressestelle; dem automatischen System waren darüber keine Informationen zu entlocken. Unklar ist bislang, ob die Seite bereits am 4. oder erst am 6. Juni gesperrt worden war. Google nennt eine Zeitdauer von durchschnittlich 11 Stunden zwischen Eingang der Meldung und Entfernen des inkriminierten Links aus den Suchergebnissen. Mit der Bereitschaft, Seiten mit Urheberrechtsverstößen zeitnah aus den Suchergebnissen zu nehmen, erhält Google eine Haftungsprivilegierung nach der Safe-Harbor-Regelung des US-Urheberrechts (DMCA).

Google weist in der DMCA-Meldung darauf hin, dass es "mehrere Wochen dauern kann", bis die Verstoßmeldung auf den Service-Seiten der Nicht-Regierungsorganisation Chilling Effects auftaucht. Unklar ist bislang, wie diese Verzögerung entsteht, eine Antwort auf eine diesbezügliche Anfrage an Google steht noch aus. Bei einer Prüfung des beanstandeten Artikels durch die Rechtsabteilung des Heise Verlags ergaben sich keinerlei Hinweise auf einen Verstoß seitens des Verlags.

Der Justiziar des Verlags, Joerg Heidrich, reichte unverzüglich über das dafür vorgesehene Web-Formular einen Antrag ein, die Meldung wieder in die Suchergebnisse aufzunehmen. Wer diesen Antrag verschicken will, muss unter anderem verpflichtend sein Einverständnis dazu erteilen, dass der District Court von Santa Clara County in Kalifornien für den Fall juristisch zuständig sein soll.

Zum Vorwurf der Urheberrechtsverletzung führte der Verlag aus: "Der entfernte Artikel war Teil der redaktionellen Berichterstattung zu Windows 8. Nach unserer Ansicht sind dabei keine Urheber- oder Nutzungsrechte von Microsoft verletzt worden. Der Artikel beinhaltete zwei Bilder, die vom offiziellen Microsoft-Presse-Server stammen sowie ein über YouTube eingebundenes Video von Microsoft."

Zunächst erhielt der Verlag daraufhin nur eine Eingangsbestätigung mit der Zusicherung, dass man "die rechtsrelevante Anfrage erhalten" habe. "Ihre Mitteilung konnte noch nicht bearbeitet werden, da wir täglich viele solcher Beschwerden erhalten. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern." Eine Antwort erhält man diesem Informationsschreiben zufolge nur, wenn Google festgestellt hat, "dass es sich bei Ihrer Anfrage um eine rechtsgültige und verfolgbare Beschwerde handelt".

Offenbar reagierte Google aber sofort auf den Widerspruch und nahm die Seite wieder in die Suchergebnisse auf, was Pressesprecher Ralf Bremer später bestätigte. Die von Heise vorgebrachte Begründung sei plausibel gewesen, deshalb habe man sich entschieden, die Seite sofort wieder freizuschalten. Das gesetzlich im US-amerikanischen DMCA vorgesehene Standard-Verfahren hingegen bestünde darin, dem Unternehmen, das die Urheberrechtsverletzung gemeldet hat, 10 Arbeitstage einzuräumen, um Stellung zum Widerspruch zu beziehen. Während dieses Zeitraums bleibt die fragliche Seite von den Suchergebnissen ausgeschlossen, was dazu führt, dass die Seite praktisch für die meisten Surfer bei einer Suche unauffindbar wird. Gibt Google früher frei, geht das Unternehmen damit ein gewisses rechtliches Risiko ein.

Besonders pikant an diesem Fall ist, dass ein Großunternehmen ohne Rücksprache mit dem Urheber einen Presseartikel über eigene Produkte aus den Suchergebnissen entfernen ließ. Wir fragten Google, wie das Meldesystem gegen möglichen Missbrauch zur Unterdrückung von unliebsamen Berichten in der Presse geschützt ist. Nach Auskunft von Bremer ist eine manuelle Prüfung angesichts der Vielzahl der Fälle unmöglich. Man setze ein weitgehend automatisiertes Verfahren ein, mit dem Ziel, so wenige unberechtigte Sperrungen wie möglich vorzunehmen. "Wir machen dazu mehr als wir rein rechtlich betrachtet müssten", sagte Bremer.

Bei Microsoft fragte die Redaktion an, welche Vorwürfe das Unternehmen konkret erhebt und wieso sich das Unternehmen zwar um die Google-Suchergebnisse kümmerte, nicht aber direkten Kontakt zum Verlag aufnahm, um die vorgebliche Urheberrechtsverletzung an der Quelle beseitigen zu lassen. Obwohl Microsoft die Anfrage gleichzeitig mit Google erhielt, lag uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Meldung noch keine Stellungnahme vor. (uma)