CDU-Politiker fordert elektronische Fußfessel für Islamisten

Die Bewegungen von 3000 "gewaltbereiten Islamisten" soll durch elektronische Fußfesseln observiert werden, fordert der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann.

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Von
  • Detlef Borchers

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat die Einführung einer elektronischen Fußfessel für "3000 gewaltbereite Islamisten in Deutschland" gefordert. In einem Interview mit der Zeitung Die Welt behauptet der Politiker, diese Maßnahme sei vom Ausländerrecht gedeckt und müsse im Aufenthaltsrecht verankert werden. Schünemann hält die Fußfessel für eine Alternative zur von Bundesinnenminister Schäuble angedachten präventiven Sicherungshaft für Personen, die ein Schulungslager radikal-islamistischer Gruppen besucht haben.

Schünemann zufolge soll die elektronische Fußfessel sicherstellen, dass sich gefährliche Islamisten nur noch in bestimmten, vorab definierten Gebieten bewegen. Verlassen sie diese, wird ein Alarm ausgelöst. "Die Polizei weiß dann genau, wo sich diese Leute aufhalten. Das bedeutet auf jeden Fall mehr Sicherheit", erklärt Schünemann im Interview.

Zur Praktikabilität seines Vorschlages verwies der Innenminister auf positive Erfahrungen im Strafvollzug. Damit dürfte er Projekt Elektronische Fußfessel (EFF) in Hessen meinen, bei dem im Bereich der Bewährungshilfe das so genannte Electronic Monitoring eingesetzt wird. Bei diesem Projekt wird die zur Bewährung ausgesetzte Strafe daran gekoppelt, dass sich der Verurteilte an feste verbindliche Zeitpläne hält. Der Ethnologe Sven Bergmann, der das hessische Projekt untersuchte, spricht in seiner Arbeit von der Erzwingung einer "anti-nomadischen Mobilität". Das hessische Projekt ist derzeit auf die Städte Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt beschränkt. Es arbeitet ohne GPS mit lokalen Sensoren und Wochenplänen, die jeder elektronisch Gefesselte einhalten muss. Dabei überwacht je ein Bewährungshelfer mit Hilfe einer Wochenplan-Datenbank 36 Personen. Geprüft wird dabei nur, ob die festgelegten Zeiten der häuslichen Aufenthaltspflicht eingehalten werden und der Überwachte beispielsweise rechtzeitig zur Arbeit geht.

Eine gebietsbezogene Überwachung, wie Schünemann sie für 3000 Personen avisiert, wird wohl nicht den Aufbau des hessischen Projekts nutzen können. Hier müßten GPS- oder Galileo-gestützte Verfahren einsetzen. Daraus ergibt sich die Frage, wer dieses System betreiben und warten soll – und welche Kosten dabei entstehen. Basierend auf britischen Zahlen der privaten Wachdienste Group 4 Securicor und Group 4 Falck, die sich vor dem Londoner Bombenattentat vom 7. Juli um die Fußfessel-Überwachung von 20 Islamisten bewarben, kostet die einjährige Überwachung von 20 Personen zwischen 138 000 und 250 000 Euro. (Detlef Borchers) (ghi)