Oracle gegen Google: Vorbereitungen für den nächsten Akt

In seinem Prozess gegen Google wegen angeblicher Patent- und Urheberrechtsverletzungen hat Oracle vorerst auf eine Entschädigung verzichtet. Im anstehenden Berufungsverfahren darf es jedoch erneut Schadenersatz fordern.

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Von
  • Christian Kirsch

Das erste Verfahren in Oracles Klage gegen Google wegen angeblicher Patent- und Urheberrechtsverletzungen durch das Mobilbetriebssystem Android nähert sich seinem Ende. Jetzt haben sich beide Parteien vor dem Bundesrichter William Alsup darauf geeinigt, dass Oracle vorerst auf einen pauschalen Schadenersatz (statutory damages) verzichtet (PDF-Dokument).

Dieser Verzicht betrifft nur die durch Google kopierte neunzeilige Java-Routine rangeCheck und sieben de-kompilierte Java-Dateien, die sich in den Android-Quellen fanden. Oracle hätte dafür maximal 150.000 US-Dollar pauschale Entschädigung bekommen können.

Über die weitergehende Frage, ob Google gegen ein mögliches Oracle-Copyright an 37 Java-APIs verstoßen hat, wird in einer Berufungsverhandlung erneut entschieden. Richter Alsup hatte Anfang Juni eine solche Verletzung des Urheberrechts verneint.

Im Berufungsverfahren könnte Oracle erneut Schadenersatz von Google verlangen. Dabei dürfte es sich nicht mit einem pauschalen Betrag zufriedengeben, sondern könnte wiederum versuchen, einen entstandenen Schaden nachzuweisen. Nachdem das Unternehmen im August 2010 Klage eingereicht hatte, standen zunächst Forderungen von 6 Milliarden US-Dollar im Raum. Diese sanken später auf 2,6 Milliarden, und während des Prozesses waren nur noch unter 200 Millionen im Gespräch.

Nach Auffassung des deutschen Patentbeobachters und Oracle-Beraters Florian Müller sei Oracle die Integrität der Java-Plattform ohnehin wichtiger als ein möglicher Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen. Das Unternehmen hatte in seiner Präsentation (PDF-Datei) zu Prozessbeginn ebenfalls auf die aus seiner Sicht drohende Gefahr durch abweichende Java-Implementierungen hingewiesen. (ck)