Oberstaatsanwalt plädiert für Online-Durchsuchungen

Wie zuvor schon die bayerische Justizministerin sieht auch der Cottbusser Oberstaatsanwalt Thomas Schell heimliche Online-Durchsuchungen als geeignetes Mittel gegen Verbreitung von Kinderpornografie.

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Der Cottbusser Oberstaatsanwalt Thomas Schell hat sich für heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Laut einer Vorabmeldung des Magazins Focus meint der Leiter der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Internet-Kriminalität: "Für schwere Formen der Kinderpornografie – etwa die bandenmäßige Verbreitung – sollte man überlegen, ob man Online-Razzien zulässt. Es gibt sicherlich Fälle, in denen das sinnvoll wäre."

Laut Schell, den Focus als einen führenden deutschen Kinderporno-Ermittler bezeichnet, verbreiten Kinderporno-Anbieter Fotos und Filme kaum noch per E-Mail, sondern zunehmend auf Web-Speicherplätzen. "Man legt die Dateien dort ab und gibt den Link auf das Material in pädophilen Kreisen bekannt. In relativ kurzer Zeit finden dann weltweit tausende Zugriffe statt", sagte er dem Magazin. Bayerns Justizministerin Beate Merk hatte vor kurzem bereits Kinderpornografie als Argument für Online-Durchsuchungen ins Feld geführt.

Die heimliche Online-Durchsuchung von Computern stößt bei vielen Datenschützern und Juristen auf Skepsis. Sie melden grundsätzliche Bedenken an und warnen vor eventuell angestrebten Grundgesetzänderungen. Siehe dazu:

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(anw)