Bundestag verabschiedet Gesetz für Neonazi-Datei

Das Parlament hat den Regierungsentwurf zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus mit ein paar Änderungen beschlossen. Die damit geplante Datenbank soll den Informationsaustausch zwischen Behörden vereinfachen.

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Der Bundestag hat am Donnerstag den Regierungsentwurf zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus mit Änderungen beschlossen. Die damit geplante Neonazi-Datei soll den Informationsaustausch zwischen Polizeien und Geheimdiensten vereinfachen. Behörden können Erkenntnisse so anderen Ämtern leichter zugänglich machen, wenn die Verknüpfung bei der Bekämpfung des "gewaltbezogenen Rechtsextremismus" helfen kann. Mit den Regierungsfraktionen stimmte auch die SPD für das Vorhaben; Linke und Grüne votierten dagegen.

Die Anlage der neuen Verbunddatei lehnt sich an die Anti-Terror-Datei an, die als Indexdatenbank derzeit rund 20.000 Personen umfasst und auf Suchläufe nur Mitteilungen über vorhandene Fundstellen auswirft. Anders als bei dem bereits bestehenden übergeordneten Verzeichnis soll bei dem Neonazi-Register auch eine "erweiterte Nutzung" der gespeicherten Daten möglich sein. Die Kosten allein für konzeptionelle und technische Arbeiten beim Bundeskriminalamt (BKA) werden auf 6,2 Millionen Euro geschätzt, für Anpassungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz sind rund eine Million eingeplant.

Die Korrekturen (PDF-Datei) von Schwarz-Gelb fassen vor allem die Voraussetzungen für die Speicherung sogenannter Kontaktpersonen enger. So muss die Zugehörigkeit zur rechtsextremistischen Szene den Sicherheitsbehörden "aufgrund von Tatsachen" bekannt sein. Zudem wird der Zugriff auf "erweiterte Grunddaten" im Eilfall ohne Behördeneinwilligung erschwert. Die liberale Innenexpertin Gisela Piltz verwies darauf, dass das vorgesehene "Freitextfeld" eingegrenzt worden sei; dort eingegebene Daten müssten "auf Tatsachen basieren". Die Kontrolle der Informationen durch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern werde in einem separaten Antrag geregelt.

Während die Liberalen im Bundestag das Gesetz nur für einen kleinen Baustein im Kampf gegen den Rechtsextremismus halten, spricht Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) von einem "Meilenstein". Informationen aus den Ländern würden fortan "systematisch eingebracht und allen zur Verfügung gestellt" sowie eine Analysemöglichkeit geschaffen.

Der SPD-Innenpolitiker Michael Hartmann zeigte sich erfreut, dass Datenschutzstandards angehoben worden seien. Die Linke Ulla Jelpke kritisierte die Vorlage als nicht ausgereift. Mit der Vorlage werde eine gesetzliche Grundlage eingeführt, die das Trennungsgebot von polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeit aushebele. Wolfgang Wieland von den Grünen betonte, dass man zwar immer das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum unterstützt habe. Ein Register von Strafverfolgern und Nachrichtendiensten mit Online-Zugriff im Eilfall dürfe es aber nicht geben. (vbr)