MP3-Konvertierungsdienst wehrt sich gegen Google

Über 270.000 Nutzer haben eine Petition des YouTube-MP3-Betreibers Philip Matesanz unterzeichnet; ein Rechtsgutachten sieht YouTube-MP3 im Recht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 91 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Volker Zota

Der Betreiber von YouTube-MP3.org, Philip Matesanz, will nicht klein beigeben: Vor knapp einem Monat hatte ein "Associate Product Counsel" von YouTube ihn aufgefordert, seine Dienstleistung einzustellen, da sie gegen die Nutzungsbedingungen des Videoportals verstoße. Nutzer können bei YouTube-MP3 die URL eines YouTube-Videos in ein Formular kopieren, woraufhin der Dienst die Tonspur extrahiert und im MP3-Format zum Download bereitstellt.

Matesanz sah das Ansinnen des YouTube-Anwalts nicht ein und wollte mit YouTube ins Gespräch kommen. Als das nicht klappte, wandte er sich an die Öffentlichkeit. Zwischenzeitlich hat Matesanz bei Change.org eine Internet-Petition initiiert, die Google auffordert, Aufnahmewerkzeuge zu erlauben, mit denen man YouTube-Inhalte für private Nutzung mitschneiden kann. Innerhalb weniger Tage haben bereits mehr als 270.000 Nutzer die Petition unterzeichnet.

Ein von Matesanz in Auftrag gegebenes Gutachten (PDF) der Berliner Kanzlei Härting Rechtsanwälte kommt zu dem Schluss, dass kein Verstoß gegen die YouTube-Nutzungsbedingungen vorliege. Der kostenfrei nutzbare Dienst YouTube-MP3.org nach Paragraf 95a UrhG operiere im Einklang mit dem deutschen Urheberrecht, das eine Privatkopie gestatte.

Nach Meinung der Anwälte müsste YouTube effektive Schutzmaßnahmen wie das Verschlüsseln von Inhalten ergreifen, um das einfache Herunterladen durch Dritte zu verhindern. Erst dadurch erlange der Dienst eine rechtliche Grundlage, Download-Dienste und -Tools zu verbieten – zumindest, wenn man das deutsche Urheberrecht zugrunde legt.

Apropos Download-Tools: Der US-amerikanische Newsdienst CNet berichtet, dass sein Verleger CBS eine erneute Aufforderung vom Verband der amerikanischen Musikindustrie RIAA bekommen hat, solche Programme von seinem Software-Portal Download.com zu entfernen. Dies habe die RIAA – wie übrigens auch ein Vorgehen gegen MP3-Konvertierungsdienste seitens Google – bereits vor einem Jahr verlangt, die Forderung sei bisher jedoch ignoriert worden, erklärte ein RIAA-Sprecher. (vza)