Bundesregierung für Änderung des Meldegesetzes

Nach heftigen Protesten und aus Bayern angekündigtem Widerstand geht Schwarz-Gelb auf Distanz zum eigenen Gesetz. Die umstrittenen Änderungen sollen auf Wunsch der CSU vorgenommen worden sein.

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Die Bundesregierung distanziert sich nach heftigen Protesten von ihrem erst vor wenigen Tagen im Bundestag verabschiedeten Meldegesetz. Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte am Montag in Berlin, die Bundesregierung hoffe, dass der umstrittene Gesetzentwurf noch geändert und der Datenschutz gestärkt werde. Dabei betonte der Sprecher, dass der ursprünglich von der Koalition vorgelegte Entwurf ein Zustimmungsrecht der Bürger bezüglich der Weitergabe ihrer Daten enthalten habe. Die anschließenden Änderungen im Innenausschuss des Bundestages sind nach Informationen der dpa aus Koalitionskreisen "auf ausdrücklichen Wunsch der CSU" und in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium durchgesetzt worden.

Doch stehen die Christsozialen nicht einheitlich hinter dem offenbar auf ihren Wunsch geänderten Gesetz. Nachdem Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) bereits auf Distanz gegangen war, kündigte Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) an, das Gesetz stoppen zu wollen. "Wenn das stimmt, was ich bisher weiß, dann wird Bayern dem nicht zustimmen", sagte er in München mit Hinblick auf die im September anstehende Abstimmung des Bundesrates, der dem Gesetz noch zustimmen muss. Auch die Opposition hatte bereits angekündigt, im Bundesrat gegen das Vorhaben zu stimmen.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verteidigte das Gesetz gegen die heftige Kritik. Im Vergleich mit den Meldegesetzen der Länder sei das Vorhaben ein Fortschritt und der Datenschutz werde gegenüber der jetzigen Rechtslage verbessert. "Dann legt sich die Aufregung vielleicht ein bisschen", hofft der Christsoziale. Die Vorwürfe von Datenschützern und der Opposition, die Koalition habe die Rechte der Bürger an Adresshändler verhökert, dürften damit auch dem Innenminister gelten.

Der Bundestag hatte das inzwischen heftig umstrittene Gesetz heimlich, still und leise am Abend des EM-Halbfinalspiels zwischen Deutschland und Italien verabschiedet. Dass dabei kaum Abgeordnete im Parlament anwesend waren, hat nicht nur Zweifel an der Beschlussfähigkeit der Kammer aufkommen lassen. Kritiker sehen in der Abstimmung, bei der die Reden lediglich zu Protokoll gegeben wurden, als "Tiefpunkt des Parlamentarismus".

Die Regierung hatte mit ihrem Entwurf ursprünglich geplant, dass Auskünfte über Namen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften nur noch für Werbung und Adresshandel herausgegeben werden, wenn die betroffene Person ausdrücklich zugestimmt hat. Dagegen waren Adresshändler, Inkassofirmen und Werbewirtschaft Sturm gelaufen. In dem vom Innenausschuss veränderten und dem Bundestag verabschiedeten Entwurf war diese "Opt-in"-Regelung durch eine wachsweiche "Opt-out"-Regelung ersetzt worden. Diese setzt den Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten außer Kraft, wenn damit bestehende Datenstände überprüft werden sollen. Damit sei die Widerspruchsregelung leicht zu umgehen, monieren Datenschützer. (vbr)