Streit um Rotlichtdomain geht weiter

ICM Registry will die Ablehnung der Domain .xxx, mit der ein Bereich für Erotik- und Pornographie-Websites entstehen sollte, nicht kampflos hinnehmen. Vor Gericht erstritt man schon einmal die Herausgabe von Unterlagen zu der ICANN-Entscheidung gegen .xxx

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Von
  • Monika Ermert

Das US-Unternehmen ICM Registry will die Ablehnung des Antrags auf Betrieb der Domain .xxx, mit der eine Art Rotlichtbezirk im Internet als Bereich für Erotik- und Pornographie-Websites entstehen soll, nicht kampflos hinnehmen. Der Vorstand der Internet-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat auf seiner Sitzung in Lissabon am vergangenen Freitag die Bewerbung von ICM Registry für einen .xxx-Domain endgültig abgelehnt.

"Wir sind extrem enttäuscht," teilte IMs CEO Stuart Lawley auf Anfrage von heise online mit. Lawley hatte mehrfach mit einer Klage gedroht, sollte ICANN die Bewerbung ablehnen. Gegenüber US-Journalisten bestätigte Lawley nach der Abstimmung, dass er den Rechtsweg beschreiten wolle. Die mit zehn zu fünf Stimmen am Freitag gefällte Entscheidung sei "durch keine der vom Vorstand genannten Begründungen haltbar", meinte Lawley in seiner ersten Reaktion. "Sie widerspricht den von ICANN selbst aufgestellten Regeln der Ausschreibung und spricht der satzungsgemäßen Verpflichtung zur diskriminierungsfreien Behandlung von Marktteilnehmern Hohn." Schon um der Integrität des ICANN-Prozesses willen werde ICM Registry die Angelegenheit "mit allem Nachdruck weiter verfolgen".

Einen ersten Erfolg vor Gericht vermeldete Lawley noch am Freitag. In einer Klage gegen das US-Handelsministerium, ICANNs Aufsichtsbehörde, auf Herausgabe von Unterlagen zur .xxx-Entscheidung bekam der streitbare ICM-Chef Recht vor dem United States District Court of Columbia. Das Gericht erklärte das Zurückhalten der Unterlagen für nicht gerechtfertigt. Die Unterlagen sollen nach Lawleys Ansicht die Einmischung des US-Ministeriums in die Entscheidung der ICANN zeigen. Das Handelsministerium muss laut der Entscheidung diese Unterlagen entweder herausgeben oder eine Zurückhaltung gerichtsfest begründen.

Lawley notierte in seiner Mitteilung zu der Gerichtsentscheidung genüsslich, dass die Richter angemerkt hätten, dass ICANNs Vorstand am 16. August 2005 den vom ICANN-Justiziar zuvor abgesegneten .xxx-Vertrag nicht unterzeichnet habe. Noch im Juni 2005 hatte ICANNs Vorstand dagegen erklärt, ICM erfülle die notwendigen Bedingungen. "Offensichtlich auf Druck durch die US-Regierung und weiterer Parteien verschob der Vorstand die Entscheidung über acht weitere nachfolgende Vorstandssitzungen", zitiert Lawley den Gerichtsentscheid.

Die gegen die .xxx-Ablehung stimmenden Vorstandsmitglieder der ICANN hatten sich ebenfalls kritisch zum Druck der US-Regierung geäußert, die ihrerseits auf konservative-christliche Kreise reagiert hatte. Vorstandsmitglied Susan Crawford hatte ICANN aufgefordert, dem Druck einzelner Regierungen zu widerstehen. Die deutsche Regierung hatte sich in der Angelegenheit neutral verhalten. Ein japanischer Teilnehmer der ICANN-Tagung berichtete, auch seine Regierung habe angekündigt, nicht gegen den Rotlichtbezirk zu stimmen. Am Ende setzten sich aber die Gegner im ICANN-Regierungsbeirat GAC durch, da niemand für .xxx sprechen wollte.

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(Monika Ermert) / (jk)