Polizeigewerkschaft kritisiert Schäuble-Katalog

Eine bundesweite Fingerabdruck-Datei lege den Grundstein zu einer umfassenden Datensammlung über jeden einzelnen Bürger, das sei keine vertrauensschaffende Maßnahme für die Arbeit der Polizei und überdies ungesetzlich, meinte der GdP-Chef.

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Von
  • Detlef Borchers

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, hat einen Vorstoß aus dem Bundesinnenministerium kritisiert, die ab dem November 2007 anfallenden Fingerabdruckdaten zunächst bei Reisepässen, dann bei Personalausweisen in den jeweiligen Meldeämtern für künftige Fahndungszwecke zu speichern. Eine Art erkennungsdienstliche Behandlung der Gesamtbevölkerung hält Freiberg der Arbeit seiner Kollegen nicht für zuträglich: Eine bundesweite Fingerabdruck-Datei lege den Grundstein zu einer umfassenden Datensammlung über jeden einzelnen Bürger, das sei keine vertrauensschaffende Maßnahme für die Arbeit der Polizei und überdies ungesetzlich, erklärte Freiberg in einer Mitteilung: "Das wäre der Einstieg in eine bundesweite Fingerabdruck-Kartei und damit nach Auffassung der GdP ein grober Verstoß gegen das verfassungsmäßige Recht jedes Einzelnen auf die so genannte informationelle Selbstbestimmung."

Andere Maßnahmen zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze wie die Fahndung in Mautdaten bei Schwerverbrechen fanden dagegen die Zustimmung des Polizeigewerkschaftlers. Zur geplanten heimlichen Online-Durchsuchung von Computern merkte Freiberg an, dass sie möglicherweise hilfreich sein könnte, dass sie jedoch doch nur in besonderen Einzelfällen unter "strikter Einhaltung klarer Regeln auf der privaten Festplatte" durchgeführt werden sollten.

Hintergrund der auch von der CDU/CSU befürworteten Speicherung der Fingerabdrücke ist die Reform des Meldewesens zum Zwecke des effektiven E-Governments. Wenn Fingerabdrücke von den Meldebehörden gespeichert werden, müssen sie im Sinne der Fahndungstauglichkeit national übergreifend abgefragt werden können. Das ist bei Meldedaten heute noch keineswegs der Fall.

Seit 2004 wird eine anstehende Reform des Melderechts, das in Deutschland vor allem Ländersache ist, und der Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung diskutiert, bei der der elektronische Datenaustausch der Meldedaten im Mittelpunkt steht. Ursprünglich sollten die Daten bei den obersten Meldebehörden der einzelnen Bundesländer angesiedelt werden, wobei Daten im Sinne einer "Datendrehscheibe" an anfragende Stellen weitergereicht werden. Gegen dieses Modell steht das Konzept eines Stufenmodells, bei dem die kompletten Daten in einem Landesmelderegister stehen und ein Rumpfsatz von Daten in ein Bundesmelderegister eingespeist wird. Ein weiteres Modell geht von einem Bundesmelderegister aus, in dem die Bundesländer je nach Landesrecht einzelne "Partitionen" ihrer Daten abdecken können, um den Erfordernissen des Datenschutzes nachzukommen.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch die Übersicht über die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:

(Detlef Borchers) / (jk)