LKA Baden-Württemberg gelingt Schlag gegen Kinderpornografie im Internet

Insgesamt über 4500 Tatverdächtige hat eine Ermittlungsgruppe des LKA nach einjähriger Arbeit ausgemacht, davon 700 in Deutschland.

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Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat während einjähriger Ermittlungsarbeit 700 deutsche Internetnutzer ausgemacht, die verdächtigt werden, kinderpornografische Dateien aus dem Internet geladen oder dort angeboten zu haben. Über 4000 weitere Tatverdächtige stammen aus 106 Nationen, geht aus einer Mitteilung (PDF-Datei) hervor. Damit handele es sich um den bisher "größten Ermittlungserfolg baden-württembergischer Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen Pädokriminelle".

Auslöser für die Ermittlungen war nach Angaben des LKA die Strafanzeige eines baden-württembergischen Internetdienstanbieters. Dessen Internetforen seien zum Tausch von hunderten kinderpornografischen Dateien missbraucht worden. Dabei habe es sich um eine allgemein zugängliche Plattform gehandelt, in der jeder mit minimalen EDV-Kenntnissen selbst Foren einrichten oder Beiträge für andere Foren verfassen konnte. In den dort verbreiteten Beiträgen seien zum Teil Bilder mit Missbrauchshandlungen an Säuglingen und Kleinkindern abgebildet gewesen.

Seit Sommer 2006 habe die Ermittlungsruppe "Penalty" im Auftrag der Staatsanwaltschaft Konstanz knapp eine Million protokollierte IP-Adressen ausgewertet. Auf die Internetplattform hätten viele Nutzer aus den USA, aus Großbritannien, Russland, Frankreich, Kanada, Italien, den Niederlanden, Australien, Spanien und Belgien zugegriffen. Die Daten zu den festgestellten ausländischen IP-Adressen seien an die jeweiligen Strafverfolgungsbehörden abgegeben worden. In Spanien seien daraufhin über 60 Tatverdächtige festgenommen, in Australien 70 und in Neuseeland 28 Tatverdächtige identifiziert worden.

LKA-Chef Klaus Hiller erläutert, in Deutschland seien durch die Ermittlungen "mehrere, teilweise über Jahre andauernde Kindesmissbrauchshandlungen beendet und Produzenten von Kinderpornografie ermittelt" worden. Einige Tatverdächtige habe ihr soziales oder berufliches Engagement mit Kindern nicht davon abhalten können, selbst kinderpornografische Dateien zu beziehen. Bei einem Mann, der beruflich Kinder mit posttraumatischen Belastungsstörungen nach sexuellem Missbrauch betreute, seien Bilder mit gequälten Säuglingen sichergestellt worden. Ein 32-jähriger Hausmeister habe sich in seinem Keller einen "Fesselungsraum" eingerichtet. Hiller ergänzt, es sei in einigen Fällen nicht mehr möglich gewesen, den Internetzugriff einem Tatverdächtigen zuzuordnen, da die Verbindungsdaten nicht mehr gespeichert waren.

Kinderpornografie wurde in diesem Sommer als Argument für die Einführung von heimlichen Online-Durchsuchungen eingebracht. Der Cottbusser Oberstaatsanwalt Thomas Schell gab zu bedenken, ob Online-Razzien bei schweren Formen der Kinderpornografie nicht zugelassen werden sollten. Auch die CDU Baden-Württembergs meint, so wie Bayerns Justizministerin Beate Merk, die Fahndung bei Kinderpornografie könne durch Online-Durchsuchungen effizienter werden. Die Verlängerung der Frist für die Speicherung von Verbindungsdaten brachte mit Uwe Kolmey bereits vor zwei Jahren ein anderer LKA-Chef ins Spiel. Der niedersächsische Kollege von Hiller meinte kurz nach seiner Amtseinführung, wenn es etwa um die Verbreitung von Kinderpornografie geht, sei es durchaus wahrscheinlich, dass es erst dann zu einer Anzeige komme, wenn das Einstellen des betreffenden Materials ins Netz bereits Monate zurückliege. (anw)