Google France muss möglicherweise Suchbegriffe wie "Rapidshare" zensieren

Das höchste französische Gericht hat ein Urteil verworfen, laut dem Google in seinen Suchvorschlägen keine Begriffe filtern muss, die auf illegale Downloads verweisen. Die vorige Instanz muss nun erneut darüber befinden.

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Das höchste französische Gericht, Cour de cassation, hat das Urteil eines Berufungsgerichts vom Mai 2011 aufgehoben. Laut der nun verworfenen Entscheidung musste Google Websites, die auf illegale Downloads verweisen, in seinen Suchvorschlägen nicht zensieren; dies hatte vor dem Cour de cassation keinen Bestand, wie aus einer Mitteilung des Gerichts hervorgeht.

Geklagt hatte die Interessenorganisation der Musikindustrie SNEP (Syndicat National de l'Édition Phonographique); in den beiden vorigen Instanzen war sie noch mit ihrem Ansinnen gescheitert. Der Cour des cassation hat den Fall an die Vorinstanz, den Cour d’appel de Versailles, zurückverwiesen.

Falls das Berufungsgericht anders als vorher entscheidet, müsste Google mit dem SNEP kooperieren. Das heißt, wenn ein Nutzer den Namen eines populären Musikers, Songs oder Albums in die Suchmaske eingibt, sollten "Google Suggest" oder "Google Instant" keine Wörter wie "Torrent", "Megaupload" oder "Rapidshare" ergänzen. Ansonsten würde Google Copyright-Verletzungen begünstigen.

Google meint, mit seinen Suchempfehlungen keine Copyright-Verletzungen zu begehen und auch nicht zu begünstigen. Der Suchmaschinenbetreiber filtert aber bereits seit über einem Jahr die inkriminierten Begriffe. Das SNEP sieht in der Entscheidung des höchsten Gerichts eine Bestätigung seiner Auffassung, dass auch Google eine Verantwortung zukomme. (anw)