Neue Urheberrechtsabgaben in Österreich gefordert

Zwei Verwertungsgesellschaften fordern Abgaben auf PC, Drucker und so genannte Multifunktionsgeräte von 7,20 bis 189 Euro.

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Zwei österreichische Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften fordern nun Abgaben auf PC, Drucker und so genannte Multifunktionsgeräte von 7,20 bis 189 Euro (inkl. USt.). Parallel wurde die von acht Verwertungsgesellschaften gemeinsam eingehobene Leerkassettenvergütung, die entgegen ihres Namens auch bei digitalen Speichermedien verrechnet wird, umgestaltet. Das bedeutet teils Vergünstigungen, teils Preiserhöhungen. Aus Sicht der Wirtschaftskammer, die die zahlungspflichtigen Händler vertritt, sind die neuen Leerkassettenabgaben "viel zu hoch."

Die Verwertungsgesellschaften haben die von ihnen verlangten Tarife am 23. beziehungsweise 24. Dezember 2005 im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht. Komplett neu ist die "Vergütung für die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren" für Computer und Peripheriegeräte, die nun von der Literar-Mechana und der Verwertungsgesellschaft bildender Künstler (VBK) gefordert wird. Sie soll "für jedes Gerät, das seiner Art nach zur Vornahme solcher Vervielfältigungen bestimmt ist und das im Inland erstmalig gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht wird", abgeführt werden. Jeder PC würde mit 21,60 Euro belastet, Schwarzweiß-Drucker mit 7,20 (0 bis 12 Seiten/Minute) bis 63 Euro (über 70 Seiten/Minute), Farbdrucker mit 14,40 bis 126 Euro. "Sind mehrere Einstellungen möglich (z. B.: Auflösung), ist diejenige maßgebend, welche die höchste Geschwindigkeit zulässt", heißt es in der Anzeige. "Für Multifunktionsgeräte (zusätzliche Kopier-, Scan- und/oder Faxfunktion) ist jeweils die Funktion maßgebend, die dem höchsten Tarifansatz unterliegt; die Vergütung beträgt aber zumindest 150 % des niedrigeren Tarifansatzes", also bis 189 Euro.

Entscheidungen verschiedener deutscher Gerichte, wonach für solche in Deutschland in Verkehr gebrachte Geräte die Pflicht zu einer pauschalen Abgabe besteht, haben die österreichische Literar-Mechana zu ihrer Forderung inspiriert. Auch deren Höhe soll sich an den Preisvorstellungen der deutschen Schwestergesellschaft VG Wort orientieren. Die Literar-Mechana sagte am Dienstag gegenüber heise online, dass derzeit mit der Wirtschaftskammer über einen Gesamtvertrag für deren Mitgliedern verhandelt würde. Solche Verträge gibt es bei verschiedenen anderen Urheberrechtsabgaben bereits, wobei die Vertragspartner im Ausgleich für ihre Kooperation, die der Verwertungsgesellschaft Kontrollkosten spart, einen Rabatt von einem Drittel erhalten. Allerdings wussten die Experten der Wirtschaftskammer von den neuen Forderungen am Dienstag noch nichts.

Bei der Leerkassettenvergütung sind sich die acht Verwertungsgesellschaften (austro mechana, Literar-Mechana, LSG Gesellschaft zur Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten, Österreichische Interpretengesellschaft, Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien, VBK, Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden und Verwertungsgesellschaft Rundfunk) allerdings schon länger mit der Wirtschaftskammer uneins. Ende August hatte die austro mechana ein Musterverfahren gegen Gericom verloren. Seither steht fest, dass es in Österreich keine Rechtsgrundlage für Urheberrechtsabgaben auf Festplatten, die für PC und Notebooks verwendet werden, gibt. Speichermedien in MP3-Playern und ähnlichen Geräten sowie wechselbare Speicherkarten "für solche Geräte, die in weit überwiegendem Maß zur Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch benützt werden", unterliegen hingegen sehr wohl der Leerkassettenvergütung. Deren Tarife sind zum Jahreswechsel geändert worden (Neue Tarife als PDF).

Bei Speichermedien für komprimierte Audiodateien ist die Unterscheidung zwischen Festplatten und Speicherchips weggefallen. Je nach Speichervolumen sollen nun 3,60 (bis 256 MByte) bis 36 Euro (60,1 bis 100 GByte) entrichtet werden. Für Festplatten in DVD-Recordern, Sat-Receivern und dergleichen werden nicht mehr 32 beziehungsweise 97 Cent je 2,35 GByte veranschlagt, sondern gestaffelte Pauschalbeträge: Bis 160 GByte 27 Euro, 160,1 bis 250 GByte 36 Euro, 250,1 bis 800 GByte 54 Euro. Sollte die Wirtschaftskammer diese Forderungen per Vertrag akzeptieren, würden die Preise für ihre Mitglieder wahrscheinlich um ein Drittel reduziert.

Siehe dazu auch:

(Daniel AJ Sokolov) / (anw)